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Das OLG Celle hatte in einem rechtskräftigen Urteil unter anderem die Geltendmachung von pauschaliertem Schadenersatz aufgrund folgender Klauseln in einem Finanzierungs- und Bierlieferungsvertrag zu beurteilen:

- Stellt der Kunde den Bezug schuldhaft ein oder verstößt er gegen seine Verpflichtung, die Bezugsverpflichtung seinem Rechtsnachfolger schriftlich aufzuerlegen und verliert die Brauerei hierduch ihr Bierlieferungsrecht, so kann die Brauerei als pauschalierten Schaden ein Fünftel des jeweiligen Einkaufspreises gemäß der jeweils gültigen Preisliste geltend machen und den Schaden für die während der Restdauer der Bezugsverpflichtung zu erwartenden Absatzmenge berechnen... (OLG Celle 10.6.98. – 13 U 158/97)..

Wenn in einem Gebäude sowohl Gewerberäume als auch Wohnungen vermietet werden, sind die unterschied-
lichen Verhältnisse auch bei den Betriebskosten zu berücksichtigen. Dafür kommt eine entsprechende Regelung in den Mietverträgen in Frage.

Dabei kann es dem Vermieter überlassen werden, die Aufteilung nach billigem Ermessen vorzunehmen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1999 – 10 U 170/98 – kann der Vermieter dann die Gewerberäume mit 30% der entstandenen Aufwendungen belasten.

In dem konkreten Fall waren zwischen Vermieter und Gewerberaummieter zwei Positionen streitig. Zunächst ging es um die Wartungskosten für den Aufzug. Dies traf aber nicht zu. Es ging um eine Gaststätte, die an den Aufzug angeschlossen war.a. Das reichte aus..

Die zur Umsetzung der EG-Grundpreis-Richtlinie in nationales Recht vorgenommene Änderung der Preisangaben- und der Fertigpackungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt I vom 10. August 2000, Seite 1238 ff. verkündet worden. Für die Brauwirtschaft sind die Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Neuregelung zur Verpflichtung der Grundpreisangabe sowie im Hinblick auf die neue Formel zur Berechnung des effektiven Jahreszinses von Bedeutung.
Mit der Einhaltung der in der Fertigpackungsverordnung festgelegten Größenreihen bei der Abfüllung von Bier ist in Zukunft nicht mehr die Befreiung von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe verbunden. Der Grundpreis muß daher z.B. Gemäß § 9 Abs. Damit ist die Grundpreisangabe in Gaststätten nicht erforderlich. Die neuen Bestimmungen traten am 1.

Grundsätzlich endet das Berufsausbildungsverhältnis als befristetes Rechtsverhältnis mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 14 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz). Zu dieser Vorschrift werden im Schrifttum unterschiedliche Auffassungen vertreten.

In dem vorliegenden Rechtsstreit war in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (3 Sa 501/98) der Ansicht, die Vorschrift sei so zu verstehen, daß nur eine einmalige Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses in Betracht komme. Wird diese Prüfung bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis. März 2000 – 5 AZR 622/98).

Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Bierfässern in gastronomietypischen Gebindegrößen und dem Verkauf nicht gekennzeichneter Bierfässer an Endverbraucher wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Rechtsfragen diskutiert, die zu einer Verunsicherung in der Praxis geführt haben. Das OLG Düsseldorf hat durch eine jüngst verkündete Entscheidung erheblich zur Rechtssicherheit beigetragen. Die Entscheidung ist vor allem aus der Sicht der Brauwirtschaft und des gastronomieorientierten Getränkefachgroßhandels zu begrüßen.
Ein erster Musterprozeß zum Verkauf von Bierfässern durch Getränkeabholmärkte wurde vor dem Oberlandesgericht Köln geführt. Das Oberlandesgericht Köln hat diese Frage in seinem ausführlich und überzeugend begründeten Urteil vom 19.03.08..

Die Zahl der Unfälle beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist in kleineren Brauereien mit etwa 4% überdurchschnittlich hoch (verglichen mit im Schnitt 0,3% in allen anderen Betrieben. Fast 90% dieser Unfälle sind nach Feststellung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) Verätzungen, wobei die Augen in einem Drittel aller Fälle am häufigsten betroffen sind. Als Grund für die auffallende Unfallhäufigkeit sieht die BGN „ein nur schwach ausgeprägtes Gefahrenbewußtsein“ beim Umfang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Während die Dosierung dieser Mittel in großen Brauereien automatisch ablaufen würde, müsse dies in den kleineren Brauereien oftmals von Hand erledigt werden. Dabei seien Mitarbeitern mögliche Gefährdungen (z.B.

Der Pächter einer Gaststätte wollte unbedingt aus diesem Objekt heraus und hatte wegen einer vorzeitigen Beendigung des Pachtverhältnisses bzw. einer Entlassung aus diesem bei Gestellung eines Nachpächters im Oktober/November1995 Verhandlungen mit dem Verpächter aufgenommen. Dieser hatte „signalisiert“, ihn gegen Stellung eines Nachpächters aus dem Pachtvertrag zu entlassen. Alle vorgeschlagenen Nachpächter waren dann aber vom Verpächter abgelehnt worden. Verärgert hatte der Pächter daraufhin vom 13.11.1996 das Pachtverhältnis fristlos gekündigt und die Pachtzahlungen eingestellt.
Daß der Verpächter vom Pächter vorgeschlagene Nachpächter nicht akzeptiert hatte, begründet kein Kündigungsrecht. (OLG Düsseldorf 10 U 57/98 vom 10.12.1998).

Die von der Bundesregierung geplante Initiative, Verkehrsteilnehmer bereits von 0,5 Promille Blutalkohol an mit einem Fahrverbot von einem Monat, 500 DM Bußgeld und 4 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu belegen, wird von der bayerischen Brauwirtschaft strikt abgelehnt.
Dr. Gerhard Ohneis, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, betonte in einer Presseerklärung, daß sich die bayerischen Brauereien stets gegen den übermäßigen Kosum von Alkohol ausgesprochen haben. Sie seien immer für einen verantwortlichen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken eingetreten. So unterstützt der Bayerische Brauerbund seit Jahren zusammen mit anderen Institutionen, wie z. B. der Bayerischen Verkehrswacht, vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs.
Dr.h.B.
Lt. Dr..

Bleiben die Kunden für den Mieter von Gewerberaum aus, so trägt dieses Risiko, ohne daß spezielle Absprachen vorliegen, der Mieter alleine. Mit der unternehmerischen Entscheidung, Geschäftsräume anzumieten, übernimmt der Mieter das Risiko eines finanziellen Fehlschlages. Ohne besonderen Grund wird kein Vermieter das Risiko eingehen, den Bestand oder Inhalt des Mietvertrages vom wirtschaftlichen Erfolg des Mieters abhängig zu machen, es sei denn, daß er dies ausdrücklich vereinbart, z.B. im Wege einer Umsatzmiete mit dem Mieter. jlp

Oberlandesgericht Rostock,
Az.: 7 U 123/97.

Durch eine Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) ist die Pflicht zur mengenmäßigen Kennzeichnung wertbestimmender oder sonst bedeutsamer Zutaten europaweit eingeführt worden (Quantitative Ingredient Declaration – „QUID“). Dem ist, wie der Deutsche Brauer-Bund in einem jetzt herausgegebenen Leitfaden betont, ab dem 1. Januar 2001 Rechnung zu tragen, um dem Verbraucher die Vergleichbarkeit hinsichtlich Bezeichnung und Zusammensetzung von Lebensmitteln zu erleichtern.
Die Pflicht zur quantitativen Zutatenkennzeichnung wirft eine Reihe von Fragen bei der Kennzeichnung von Getränken auf. Der Leitfaden des Deutschen Brauer-Bundes soll die Arbeit im betrieblichen Alltag erleichtern.-% noch nicht in der EG-Richtlinie enthalten ist. Quasimonoprodukten, d.h.B.B.B..

Mit rechtskräftigem Urteil der 1. Handelskammer des Landgerichts München I wurde die Benutzung des Warenzeichens „Original Marburger Spezi“ untersagt und die zur Anmeldung gebrachte Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt im Register gelöscht. Der Spezi Markengetränkeverband Deutschland e.V., Augsburg, hatte die Marburger Spezialitätenbrauerei wegen Verstößen gegen das Mittelstandskartell aus dem Verband ausgeschlossen. Daraufhin hatte der Geschäftsführer der Brauerei über seinen Sohn erfolglos versucht, das Warenzeichen „Original Marburger Spezi“ anmelden zu lassen. Das Gericht sah im Zusatz „Original Marburger“ keine ausreichende Abgrenzung zu dem seit Jahrzehnten eingetragenen Warenzeichen „Spezi“. Die Handelsorganisation gab eine Unterlassungserklärung mit Strafunterwerfung ab..

Am 13. Juni 2000 fand im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dienststelle Bonn, ein Spitzentreffen von Wirtschaftsverbänden sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen unter Leitung von Staatssekretär Rainer Baake zum Thema „Abgabe auf Einweg als Alternativregelung zur in der Verpackungsverordnung festgeschriebenen Bepfandungs- und Rücknahmepflicht“ statt.
Wie entsprechenden Mitteilungen des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien und des Deutschen Brauer-Bundes zu entnehmen ist, stellte Baake zunächst fest, daß Bepfandung und Rücknahme von Getränkeeinwegverpackungen, wie sie in der jetzigen Verpackungsverordnung verankert sind, durchaus mehrwegfördernd und -stabilisierend wirken werden. Als Orientierungsgröße wurde der Wert von 1998 genannt.B.

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages Stellung genommen. Nach Ansicht des Senats ist die gesetzliche Schriftform auch erfüllt, wenn der schriftliche Vertrag auf ein Inventarverzeichnis verweist, deren nachträgliche Erstellung beabsichtigt war, aber unterblieben ist. Damit hat der BGH der Auffassung des Berufungsgerichts widersprochen, nach der Hotel- und Gaststättenpachtverträge nur bei Aufnahme eines Inventarverzeichnisses der Schriftform genügen sollen.
Aufgrund der äußeren Umstände sind die Richter zu dem Schluß gekommen, daß der Pachtvertrag trotz fehlender Erstellung des Inventarverzeichnisses zustande gekommen ist. Des weiteren ist eine vollständige Unterschrift ebenfalls nicht notwendig.

Mit dem Verdacht auf Kartell-Absprachen hat die Europäische Kommission niederländische und italienische Brauereien durchsucht. Wie ein Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti erklärte, handelte es sich um Brauereien der Heineken Gruppe und der Interbrew SA.

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