Auf Darlehen und Getränkebezugsverträge findet bekanntlich das Verbraucherkreditgesetz Anwendung. In den letzten Jahren haben sich die deutschen Gerichte verstärkt mit der Frage der entsprechenden Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf andere Verbeinbarungen beschäftigt. Die Frage, ob Bürgschaften unter das Verbraucherkreditgesetz fallen, wurde von den deutschen Gerichten bislang nicht einheitlich beurteilt. Es war unklar, ob die umfangreichen Formvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes auch auf Bürgschaften Anwendung finden, insbesondere, ob ein Bürge über sein eventuelles Widerrufsrecht belehrt werden muß. Dies wäre für die Brauereien mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Der EuGH hat mit Urteil vom 23./. Dezember 1986 fällt.
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 10 Stunden wöchentlich, wird der Arbeitnehmer jedoch über 1 1/2 Jahre wöchentlich mit 20 Stunden beschäftigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer auch zukünftig mit 20 Stunden zu beschäftigen. Er kann sich nicht einseitig von dieser Verpflichtung lösen, weil sich der Arbeitnehmer zwischenzeitlich auf die längere Arbeitszeit eingerichtet hat. Landesarbeitsgericht Bremen Az.: 4 Sa 2/99
Stellt ein Arbeitgeber fest, daß Arbeitnehmer wiederholt Lebensmittel aus dem Lager der Firma entwenden und diese sofort verzehren, so sollte der Arbeitgeber vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung den betreffenden Arbeitnehmer erst einmal abmahnen. Eine solche Abmahnung muß aber nicht persönlich adressiert sein. Sie kann auch in einem betriebsöffentlichen Aushang „Abmahnung an den, den es angeht”, kundgegeben werden. Landesarbeitsgericht Köln Az.: 11 Sa 1085/98
Im Rahmen der steuerrechtlichen Aufzeichnungen ist der Betriebsinhaber bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet, die unterschiedlichen Betriebsausgaben gesondert auszuweisen. So sind die Bewirtungskosten grundsätzlich getrennt von anderen Betriebsausgaben zu verbuchen. Werden solche Bewirtungskosten nicht als eigene Kostenart aufgeführt und verbucht, kann das Finanzamt diesen Betriebsausgabenabzug ersatzlos streichen. Niedersächsisches Finanzgericht Az.: XIV 151/95
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 1999 – 2 AZR 55/99 – be-steht keine gesetzliche Pflicht, sich einer Blutuntersuchung zur Klärung eines möglichen Alkohol- bzw. Drogenmißbrauchs zu unterziehen.
Zwar kann ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht allgemein verpflichtet sein, eine jährliche Gesundheitsuntersuchung zu dulden bzw. an ihr mitzuwirken. Aber auch dies bedeutet nicht, daß der Arzt ohne jede Einschränkung alle Unter-suchungen vornehmen darf, die er oder der Arbeitgeber für sachdienlich halten. Das Interesse des Arbeitgebers an der geforderten Untersuchung ist vielmehr abzuwägen gegen das Interesse des Arbeitnehmers an der Wahrung seiner Intimsphäre und körperlichen Unversehrtheit. Sie ist jedoch verfassungsrechtlich geschützt. Dr. tt.
Ein als Exportsachbearbeiter beschäftigter Arbeitnehmer hatte bei der Einführung einer neuen Telefonanlage in seinem Arbeitszimmer einen Apparat zur alleinigen Benutzung erhalten. Er wurde darauf hingewiesen, daß Privatgespräche nur in dringenden Fällen geführt werden dürfen und durch Vorwahl einer „6“ zu kennzeichnen sind, damit diese am Monatsende dem Arbeitgeber erstattet werden können. Eine Kontrolle ergab, daß der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von drei Monaten 163 Privatgespräche (22% aller Gespräche) geführt hatte, ohne vorher die Zahl „6“ vorzuwählen. Damit waren zu Lasten des Arbeitgebers Gesprächskosten von insgesamt 227,40 DM verursacht worden. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Termin..
Nach Beschluß des Landgerichtes Frankfurt/Main wurden jetzt eine halbe Million gefälschter Mineralbrunnenflachen vernichtet. Mit diesen Plagiatflaschen (grüne Mineralwasserflasche) hatte ein Hersteller von einfachem Tafelwasser versucht, seinem Produkt den Nimbus von staatlich anerkanntem, natürlichem Heil- oder Mineralwasser zu verleihen.
Durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann einem Grundstückseigentümer die Herstellung, der Ausschank, die Lagerung, der Verkauf und der Vertrieb von Bieren und/oder alkoholfreien Getränken untersagt werden. Eine solche Dienstbarkeit ist auch dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen soll, eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern. Dabei ist die Dienstbarkeit grundsätzlich unabhängig von der Bezugsvereinbarung.
Nun kann ein Grundstückseigentümer generell die Löschung einer Dienstbarkeit verlangen, wenn die Auslegung der Sicherungsvereinbarung ergibt, daß die Brauerei sie bei Beendigung der Bezugsverpflichtung zu gewähren hat, oder wenn der Zweck der Dienstbarkeit sich ausschließlich in der Sicherung der bestehenden Bezugsverpflichtung erschöpft.4..
Dem Versorgungsempfänger steht bei vollständiger Einstellung der Betriebstätigkeit durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Insolvenzschutz zu (§ 7 Betriebsrentengesetz). Träger des Insolvenzschutzes ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Der Sicherungsfall setzt voraus, daß der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit vollständig beendet und offensichtlich keine Konkursmasse vorhanden ist, die zur Kostendeckung eines Konkursverfahrens ausreicht. Das Merkmal der offensichtlichen Masselosigkeit muß vorliegen, um den Sicherungsfall eintreten zu lassen. Der Sicherungsfall wird ausgelöst, wenn objektiv eine Masselosigkeit vorliegt. Entscheidend ist die Sicht eines entsprechend unterrichteten, unvoreingenommenen Betrachters. Diese können die Vermögensverhältnisse nur schwer durchschauen. 12..
Als der Verpächter die Zahlung des vereinbarten Pachtzinses forderte, machte der Pächter geltend, der Pachtvertrag wäre sittenwidrig.
Generell kommt Sittenwidrigkeit in Betracht, wenn dem Pächter Leistungen auferlegt werden, die er realistischer Weise durch das Pachtobjekt nicht erwirtschaften kann, wenn der Pächter nur für die Einnahmen des Verpächters arbeitet und es ihm nicht möglich ist, aus dem gepachteten Objekt ein Einkommen für seinen Lebensunterhalt zu erzielen.
Dafür ist es in subjektiver Hinsicht erforderlich, daß der Verpächer die Umstände kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, oder er sich dieser Kenntnis bewußt oder grob fahrlässig verschließt. Nicht erforderlich ist dagegen die Absicht, den Pächter zu schädigen oder das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit.h..
Das OLG Düsseldorf hatte einen Darlehens- und Bierlieferungsvertrag zu beurteilen, in dem ein ausschließlicher Bierbezug bezogen auf eine insgesamt abzunehmende Biermenge vereinbart worden war. Das Darlehen ist vollständig zurückgezahlt worden. Von der vereinbarten Biermenge ist aber lediglich ein Teil abgenommen worden. Der Beklagte gab seine selbständige Tätigkeit auf und veräußerte den Betrieb, ohne daß er für die weitere Erfüllung der Bierbezugsverpflichtung gesorgt hat. In dem Betrieb ist seitdem anderweitig Bier bezogen worden.
Das OLG Düsseldorf hat der klagenden Brauerei einen geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB zuerkannt, weil der vertraglich vereinbarte Bierbezug ohne ausreichenden Grund vorzeitig beendet worden ist. 11.
Unter dem Titel „Neue Biere nach dem Feinheitsgebot gebraut” legte Dipl.-Ing. Axel Kiesbye, Braumeister der Brauerei Sigl in Obertrum, Österreich, bei der Arbeitstagung des Bundes Österreichischer Braumeister und Brauereitechniker in Graz mit dem bewußt provokativ formulierten Titel seine Gedanken über das Reinheitsgebot dar.
Die Ursprünge des Reinheitsgebotes lagen damals nicht nur im Schutz vor gesundheitlich bedenklichen Zusatzstoffen und um die Biere haltbarer zu machen. So war es auch ein Mittel der Kirche, heidnische Gebräuche zu eliminieren. Daneben war es ein wirtschaftliches Instrumentarium, die bayrischen Brauer zu bevorteilen und eine Art Steuerreform zur Vereinheitlichung der Steuerabgaben zu erzielen. Chemische Zusätze sollten weiterhin wie bisher nicht erlaubt sein..
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland (LMHV) vom 05. August 1997, ausgegeben zu Bonn am 08. August 1997, regelt im § 4 betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen. Im Absatz 1 ist die Forderung zu einem HACCP-Konzept definiert, im Absatz 2 werden betriebseigene Maßnahmen zur Unterrichtung und Schulung in
Der Konkursverwalter eines Betriebes einer GmbH mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern hatte den Betrieb stillgelegt. Er vereinbarte mit den Arbeitnehmern, die keinen Betriebsrat gewählt hatten, einen „Interessenausgleich und Sozialplan”. Ein Arbeitnehmer, der 18 000 DM als Abfindung erhalten sollte, beantragte, seine Forderung aus dem Sozialplan zur Konkurstabelle festzustellen.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98):
Ein Sozialplan im Sinne von Paragraph 112 Betriebsverfassungsgesetz ist nicht wirksam aufgestellt worden. Er setzt zwingend die Mitwirkung des Betriebsrats voraus. Das ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden..
Aktuelles Heft
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
Aktuelles Heft
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
-
Beste Braugersten-Erzeuger ausgezeichnet
Bitburger Braugruppe GmbH
-
Konzept zur Biomassekonversion ausgezeichnet
Krones AG
-
Entscheidung für Deutschlands größten Getränkelogistiker
Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG
-
145-jähriges Firmenjubiläum
Mich. Weyermann® GmbH & Co. KG
-
Ferrum und KHS übernehmen H. F. Meyer
Ferrum AG | KHS AG, KHS GmbH