DBB-Report: Bier und Recht: Bürgschaften und Verbraucherkreditgesetz
Auf Darlehen und Getränkebezugsverträge findet bekanntlich das Verbraucherkreditgesetz Anwendung. In den letzten Jahren haben sich die deutschen Gerichte verstärkt mit der Frage der entsprechenden Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf andere Verbeinbarungen beschäftigt. Die Frage, ob Bürgschaften unter das Verbraucherkreditgesetz fallen, wurde von den deutschen Gerichten bislang nicht einheitlich beurteilt. Es war unklar, ob die umfangreichen Formvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes auch auf Bürgschaften Anwendung finden, insbesondere, ob ein Bürge über sein eventuelles Widerrufsrecht belehrt werden muß. Dies wäre für die Brauereien mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Der EuGH hat mit Urteil vom 23./. Dezember 1986 fällt.