
Übergangsregelungen | Auf Brauereien wartet eine neue Aufgabe. Und zwar in Form der Einführung von elektronischen Rechnungen, die auch als E-Rechnungen bezeichnet werden. Selbige sind im B2B, das heißt im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, mittlerweile Pflicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was Brauereien nun zu tun haben?

Kohlensäure | Produktionsbedingt verliert alkoholfreies Bier seine Kohlensäure. Jedoch erwartet der Verbraucher eine Schaumkrone und die biertypische Spritzigkeit. Hierzu muss CO2 zugegeben werden. Doch was ist beim Aufkarbonisieren von Bier in Deutschland erlaubt?
Gesundheitspolitik | Alkohol und Gesundheit – seit jeher ein Thema, das Politik und Wissenschaft beschäftigt. Doch nie zuvor wurde die Debatte so emotional und polemisch geführt wie heute. Die Anti-Alkohol-Kampagne der Weltgesundheitsorganisation, neue Trinkempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und Schlagzeilen der Medien heizen die Kontroverse an. Die Brauwirtschaft wehrt sich gegen die pauschale Aussage, dass jeder Schluck Bier ein Gesundheitsrisiko darstellt.

Arbeitsrecht | Fällt ein Mitarbeiter regelmäßig krankheitsbedingt aus und sollen die Betriebsabläufe trotzdem aufrechterhalten werden, müssen entweder die Kollegen Mehrarbeit leisten oder es muss kurzfristig auf Leiharbeitnehmer zurückgegriffen werden, welche aber auch zunehmend schwerer zu bekommen sind. Von den meist deutlich höheren Kosten ganz zu schweigen. Welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten bestehen für Arbeitgeber?

Hopfenrecht | Zum zweiten Hopfenrechtstag kamen am 8. November 2024 auf Einladung von Anna Kiermeier, Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte am Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen, über 100 Hopfenpflanzer, Hopfenhändler und Verbandsvertreter in den voll besetzten Tagungssaal im Hopfenmuseum in Wolnzach.
2. Hopfenrechtstag | Das Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen veranstaltet zusammen mit dem Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V. am 8. November 2024 seinen 2. Hopfenrechtstag im oberbayerischen Wolnzach. Nach der erfolgreichen Premiere – der Hopfenrechtstag 2023 war mit 130 Teilnehmern ausgebucht und das Feedback sehr gut – hat die diesjährige Veranstaltung das Motto „Alles rankt sich um das Recht“.

Meinungsfreiheit | Selbstverständlich haben politische Ansichten und Äußerungen von Brauereiinhaber und Mitarbeitern keinen Einfluss auf die Bierqualität, dennoch sind sie von großer Bedeutung. An welchen Stellschrauben können die Verantwortlichen drehen, um Konflikte zu vermeiden, ohne das Recht der Arbeitnehmer auf freie Meinungsäußerung einzuschränken?
Hopfenrecht | Die Premiere am 6. Oktober 2023 war ein großer Erfolg. Der Tagungssaal im Wolnzacher Hopfenmuseum war bis auf den letzten Platz besetzt, als Rechtsanwältin Anna Kiermeier, Lehrbeauftragte am Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen und selbst Tochter einer Hallertauer Hopfenfamilie, die Teilnehmer unter dem Motto „Dem Hopfen sein Recht – Rechtliche Herausforderungen rund um die Sonderkultur“ zum 1. Hopfenrechtstag begrüßte. Jetzt geht die Tagung zum Hopfenrecht in die 2. Runde: am 8. November 2024 wieder im Wolnzacher Hopfenmuseum unter dem Motto „Alles rankt sich um das Recht – Rechtliche Herausforderungen rund um die Sonderkultur“.

Sichere Vertragsschlüsse | Die Gesellschaften bürgerlichen Rechts, also GbRs, sind häufig an Verträgen beteiligt und das manchmal, ohne dass die Vertragsparteien dies überhaupt erkannt haben. Ursache dafür ist, dass eine GbR auch unerkannt entstehen kann, da Voraussetzung für ihre Existenz lediglich ist, dass sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und die Zweckerreichung, auf welche Art auch immer, fördern.

Recht ums Etikett | Auf Einladung des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth und der Museen im Kulmbacher Mönchshof e.. fand am 17. Juli 2024 am Campus Kulmbach der Universität Bayreuth der Kulmbacher Bierrechtstag in seiner dritten Auflage statt.

Kontaktaufnahme im Notfall | Es geschieht häufig zur Unzeit. Die Arbeitssituation ist ohnehin angespannt, ein Mitarbeiter im Urlaub, dann fällt noch sein designierter Stellvertreter aus. Nicht immer ist damit der gesamte Prozess lahmgelegt. Vielleicht geht es nur um ein spezielles Passwort für eine IT–Lösung oder die Reparatur eines selten genutzten Gerätes, vielleicht eine spezielle Kundenanfrage, die nur mündlich geklärt wurde. Die zunehmenden Schwierigkeiten, Stellen (neu) zu besetzen, lassen entsprechende Situationen häufiger auftreten.

Auswirkungen für Betreiber | In Brauereien werden Kälte- und Klimaanlagen für zahlreiche Anwendungen benötigt. Auch wenn in diesem Segment bei Kälteanlagen größerer Leistung in den meisten Fällen das Kältemittel Ammoniak verwendet wird, gibt es dennoch auch viele Kälteanlagen mit fluorierten Sicherheitskältemitteln. Deren Einsatz wird durch die novellierte F-Gase-Verordnung jetzt neu geregelt – mit großen Auswirkungen für Bestands- und Neuanlagen.

Mitarbeiterbindung | In allen Branchen macht sich zunehmend der Fachkräftemangel bemerkbar. Leider geht dies auch am Brauereisektor nicht spurlos vorbei. Es ist viel mehr so, dass die Unternehmen sich inzwischen bei den in Frage kommenden Bewerbern bewerben müssen, um vakante und besonders wichtige Stellen überhaupt besetzen zu können. Das Ziel, geeignete Instrumente zu finden, um Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden, gewinnt dadurch an Gewicht.
Betreiber kritischer Anlagen | Nachdem das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Jahr 2021 in Kraft getreten ist, um die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken, folgt nun eine weitere Verordnung: Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union betrifft deutlich mehr Unternehmen, als es das IT-Sicherheitsgesetz oder die Vorgängerrichtlinie NIS getan haben.
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