Rechtliche Vorgaben der KI-Nutzung
EU-Verordnung | Die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in Brauereien unterscheidet sich von früheren Innovationen: In der Vergangenheit wurden neue Lösungen von der Führungsebene ausgehend langsam im Unternehmen ausgerollt. Ob Rechenmaschine oder Telefon, Computer oder Internetzugang. Meistens begann der Einsatz in der zweiten Führungsebene und setzte sich langsam im gesamten Unternehmen durch, bis jeder Sachbearbeiter Zugang erhielt und jeder Brauereileiter von der Sinnhaftigkeit überzeugt war. Dies ist mit KI grundsätzlich anders.