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01.04.2023

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fachverlag Hans Carl GmbH für Werbemaßnahmen

 

A.    Allgemeine Regelungen

§ 1    Geltungsbereich
(1)    Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Fachverlag Hans Carl GmbH, Andernacher Str. 33a, 90411 Nürnberg (nachfolgend „Anbieter“) an ihre Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Käufe und Abonnements über den Onlineshop Carlibri des Anbieters. Hierfür gelten die Verkaufsbedingungen des Onlineshops.
(2)    Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde"). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3)    Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindliche Angebote gekennzeichnet.
(4)    Es wird gemäß § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB vereinbart, dass der Auftraggeber auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB verzichtet.


§ 2    Vergütung
(1)    Für die Leistungen des Anbieters wird die im Angebot genannte Vergütung fällig. Sofern im Angebot keine Vergütung genannt ist, gelten die Preislisten des Anbieters.
(2)    Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3)    Der Kunde verpflichtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die vereinbarte Vergütung innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung auf das vom Anbieter genannte Konto zu bezahlen.


§ 3    Laufzeit und Kündigung
(1)    Die Laufzeit der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Die Vertragslaufzeit ist mit der Laufzeit von Veröffentlichungen identisch.
(2)    Ist im Angebot eine Laufzeit angegeben, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit jeweils um die Laufzeit, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3)    Ist im Angebot keine Laufzeit angegeben, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von den Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(4)    Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
(5)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§ 4    Höhere Gewalt
(1)    Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2)    Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.
(3)    Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.


§ 5    Gewährleistung
Der Anbieter erbringt seine Leistungen grundsätzlich auf dienstvertraglicher Basis. Sollten dennoch werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Bestimmungen:
(1)    Der Anbieter steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung vom Anbieter erbrachten Arbeitserzeugnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis des Anbieters auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Anbieter stellt den Kunden von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
(2)    Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Kunde dies dem Anbieter nach Kenntnis unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter hat in diesem Fall in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach ihrer Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
(3)    Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins Betriebssysteme, W3C Standards, Online-Zugänge etc.) ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.
(4)    Soweit dies möglich und dem Kunden im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels zumutbar ist, kann der Anbieter dem Kunden bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels (Workaround) bereitstellen.
(5)    Der Gewährleistungsanspruch entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Arbeitserzeugnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen bzw. unterbliebenen Pflege/Aktualisierungshandlungen verursacht wurden. Das Selbstbeseitigungsrecht des Kunden (§ 536a Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen.
(6)    Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.


§ 6    Abnahme
Der Anbieter erbringt seine Leistungen grundsätzlich auf dienstvertraglicher Basis. Sollten dennoch werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, richtet sich die Abnahme nach den folgenden Bestimmungen:
(1)    Der Anbieter wird dem Kunden die fertiggestellten Leistungen zur Verfügung stellen. Sofern die Verfügungsstellung über Systeme des Anbieters erfolgt, wird der Anbieter den Kunden über die Bereithaltung der Leistung per E-Mail benachrichtigen.
(2)    Der Kunde wird die Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 1 Woche nach der Benachrichtigung über die Bereitstellung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit oder wenn der Kunde die Ergebnisse verwendet, gilt die Leistung als genehmigt.


§ 7    Haftung
(1)    Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2)    Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(3)    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Anbieter unbeschränkt.
(4)    Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.


§ 8    Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.


§ 9    Pflichten des Kunden
(1)    Der Kunde stellt dem Anbieter die vom Anbieter zu veröffentlichenden Inhalte rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte den technischen Anforderungen, die unter „Technische Details“ definiert sind, entsprechen und eine hinreichende Qualität und Auflösung haben und keine Schutzrechte Dritter verletzen.
(2)    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Inhalte nicht gegen Gesetze, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Er versichert außerdem, dass die Anzeigen keine bewusst falschen Angaben enthalten. Bei den vorgenannten Pflichten handelt es sich um vertragswesentliche Pflichten. Der Anbieter ist berechtigt Inhalte, die gegen die vorgenannten Bedingungen verstoßen nicht zu veröffentlichen.
(3)    Verstoßen die Inhalte des Kunden gegen gesetzliche Vorgaben, verletzen die Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter oder stellen einen Wettbewerbsverstoß dar, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Kunde übernimmt in diesem Fall auch die Kosten einer rechtlichen Verteidigung gegen etwaige Ansprüche dritter inklusive der erforderlichen Anwaltskosten des Anbieters.
(4)    Erfolgt eine Veröffentlichung von Inhalten aufgrund eines Verstoßes gegen § 9 Abs. (1) oder Abs. (2) nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden hiervon unberührt.
(5)    Der Kunde verpflichtet sich durch auf dem neusten Stand der Technik beruhende Schutzprogramme sicherzustellen, dass die übermittelten Daten frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren und Trojanern sind.


§ 10    Nutzungsrechte
(1)    Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten ein.
(2)    Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung der Inhalte, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.
(3)    Der Anbieter ist berechtigt die Inhalte des Kunden, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als Fremdinhalte erkennbar sind, nach eigenem Ermessen deutlich und von sonstigen Inhalten getrennt mir „ANZEIGE“ oder „WERBUNG“ zu kennzeichnen.


§ 11    Sonstiges
(1)    Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(2)    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

 


B.    Besondere Bestimmungen für die Veröffentlichung von Firmeneinträgen und Stellenanzeigen

§ 1    Leistungsgegenstand
(1)    Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Schaltung von Stellenanzeigen und die Veröffentlichung von Firmeneinträgen auf der Webseite brauwelt.com. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2)    Der Anbieter übernimmt keine Vermittlung von Arbeitsverträgen und wird auch selbst nicht Vertragspartei etwaiger Arbeitsverträge. Er bietet lediglich die technischen Möglichkeiten, um auf freie Stellen aufmerksam zu machen. Der Anbieter schuldet entsprechend nur die Erbringung der jeweils gebuchten Dienstleistung und schuldet in keinem Fall einen Bewerbungserfolg.


§ 2    Kein Wettbewerbsausschluss
(1)    Der Anbieter stellt seine Leistungen einer Vielzahl von Kunden bereit. Entsprechend ist ein Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden grundsätzlich nicht möglich.


§ 3    Chiffreanzeigen
(1)    Der Anbieter ermöglicht Firmen das anonymisierte Ausschreiben von Stellen. Hierbei wird die Stellenausschreibung unter Angabe einer Chiffrenummer veröffentlicht („Chiffreanzeige“). Sofern das Schalten einer Chiffreanzeige vereinbart ist, wird der Anbieter die Stellenanzeige veröffentlichen und Nachrichten oder Bewerbungen, die unter Angabe der Chiffrenummer beim Anbieter eingehen an den Kunden weiterleiten.

 


C.    Besondere Bestimmungen für die Veröffentlichung von Werbemitteln

§ 1    Leistungsgegenstand
(1)    Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Veröffentlichung von Werbemitteln. Hierzu zählen unter anderem die Schaltung von Werbebannern auf den Plattformen des Anbieters sowie die Veröffentlichung von Videos und Podcasts auf den Plattformen des Anbieters und die Beilage von Werbemitteln in Publikationen sowohl digital als auch als Printbeilage.
(2)    Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere das Datum oder der Zeitraum der Werbeschaltung sowie die Platzierung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.


§ 2    Pflichten des Kunden
(1)    Der Kunde wird dem Anbieter die Inhalte rechtzeitig vor der geplanten Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Sofern beim Angebot nicht anders angegeben und sich aus den Umständen der gebuchten Leistung nichts anderes ergibt, sind die Inhalte in der Regel spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Veröffentlichungsdatum zur Verfügung zu stellen.
(2)    Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auf diese Weise auszuführen ist, bspw. weil die technischen Anforderungen nicht eingehalten wurden.
(3)    Die Auswahl des Werbebanners sowie die Auswahl der Platzierung ist Sache des Kunden. Der Anbieter überprüft nicht, inwieweit das vom Kunden zur Verfügung gestellte Werbebanner sowie dessen Platzierung für den vom Kunden vorgesehenen Werbezweck tauglich ist und seinen Bedürfnissen entspricht.


§ 3    Prüfung der Inhalte durch den Kunden
Der Kunde wird die veröffentlichten Inhalte nach ihrer ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler dem Anbieter innerhalb von drei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Inhalte als akzeptiert.


§ 4    Auflagenminderung
Bei der Veröffentlichung von Werbebeilagen in Publikationen des Anbieters kann es zu einer Minderung der ursprünglich geplanten Auflage kommen. Ein Recht auf Minderung entsteht hierdurch jedoch nur, wenn die ausdrücklich vereinbarte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mindestens 20% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

 


D.    Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Werbeinhalten

§ 1    Leistungsgegenstand
(1)    Der Anbieter erstellt Inhalte für die Veröffentlichung von Werbemitteln nach den Vorgaben des Kunden.
(2)    Für die Einstellung im Internet oder sonstige Veröffentlichung der erstellten Inhalte gelten die Regelungen unter Ziffer C. dieser AGB.


§ 2    Konzeptionierung
(1)    Für die Erstellung der Inhalte erarbeitet der Anbieter zunächst ein Konzept für das Design („Konzept“) und setzt die Leistungen auf Grundlage des Konzeptes um.
(2)    Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform abnehmen.


§ 3    Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)    Der Kunde stellt dem Anbieter die in den erstellten Werbemitteln einzubindenden Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
(2)    Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte den technischen Anforderungen entsprechend und eine hinreichende Qualität und Auflösung haben und keine Schutzrechte Dritter verletzen.
(3)    Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der Inhalte verpflichtet. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
(4)    Sofern der Anbieter dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem Anbieter jeweils unverzüglich mitteilen.

 


E.    Besondere Bestimmung für die Veröffentlichung von Inhalten zur Lead-Generierung

Datenschutzregel Lead-Weitergabe, Einwilligung
§ 1    Leistungsgegenstand
(1)    Der Anbieter veröffentlicht Inhalte, wie bspw. Whitepaper, des Kunden zur Lead-Generierung. Hierfür werden die Inhalte auf den Plattformen des Anbieters zum kostenfreien Download angeboten. Vor einem Download wird die Einwilligung des Endnutzers zur Weitergabe der Daten an den Kunden und dessen werbliche Ansprache eingeholt.


§ 2    Einwilligung
(1)    Der Anbieter holt vor einem Download die folgende Einwilligung ein: „Ja, ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten an den Herausgeber des Whitepapers (s.o. unter 'Bereitgestellt von') weitergegeben werden und mich dieser per E-Mail, Post und/oder telefonisch mit weiteren Informationen kontaktieren kann. Die Erteilung ist Voraussetzung für den Download des Whitepapers.
(2)    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vorgenannte Einwilligungserklärung für die geplante Verwendung der Daten ausreichend ist.
(3)    Der Anbieter wird die Plattform so gestalten, dass ein Download technisch nicht möglich ist, wenn die Einwilligung vorab nicht abgegeben wurde.


§ 3    Verwendung der Daten
Der Kunde verwendet die Nutzerdaten ausschließlich zum ursprünglich geplanten Zweck der werblichen Kontaktaufnahme. Eine Weitergabe der Daten oder anderweitige Verwendung ist nicht zulässig. Der Kunde haftet dafür, dass die Verwendung der Nutzerdaten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht und haftet vollständig für eine datenschutzrechtswidrige Verarbeitung der Daten.

 

 

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