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05.08.2024

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vertragspartner

Sichere Vertragsschlüsse | Die Gesellschaften bürgerlichen­ Rechts, also GbRs, sind häufig an Verträgen beteiligt und das manch­mal, ohne dass die Vertragsparteien dies überhaupt erkannt haben. Ursache dafür ist, dass eine GbR auch unerkannt entstehen kann, da Voraussetzung für ihre Existenz lediglich ist, dass sich mindestens ­zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusam­­men­schließen und die Zweckerreichung, auf welche Art auch immer, fördern.

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