Im Jahr 2012 entschied das Kammergericht Berlin, dass der Name „Ginger Beer“ für alkoholfreie Getränke irreführend und damit unzulässig sei. Das Ginger Beer von Goldberg & Sons trug aus diesem Grund bisher den Namen „Intense Ginger“. Das Landgericht München sprach jetzt ein neues Urteil.
So paradox es auch klingen mag, Ratten und Mäuse, die definitiv zu den Schädlingen zählen, fallen in Deutschland unter die Bundesartenschutzverordnung sowie unter das Tierschutzgesetz. Es handelt sich hier um Wirbeltiere, die nicht mit Leim- oder sonstigen Klebstoffen gefangen werden und nur ohne Zufügung von Schmerzen getötet werden dürfen. Zwar sind dies Rechtsvorschriften, die in erster Linie den Schädlingsbekämpfer angehen und in seiner Arbeit Umsetzung finden müssen, aber auch die Verantwortlichen in Getränkebetrieben sollten diese Vorgaben des Gesetzgebers kennen.
Was ist inhaltlich bei der Gestaltung eines Etiketts zu beachten?
Beer oder nicht Bier – das ist hier keine Frage. Das Langgericht München hat sich in einem Verfahren zwischen einem Erfrischungsgetränkehersteller und einem Getränkehändler bezüglich der Bezeichnung „Ginger Beer“ für ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk gegen eine frühere Entscheidung des Berliner Kammergerichtes gestellt.
Betriebsprüfungen sind bei Unternehmern wenig beliebt. Für mehrere Tage ist man nicht mehr Herr in der eigenen Firma und am Ende wird der Inhaber eventuell mit einer Steuernachzahlung konfrontiert. Ist jemand mit der Materie nicht vertraut, mutet dieser Prozess oft ein wenig willkürlich an. Die Willkür ist aber nur vermeintlich. Stattdessen läuft ein sehr gezielter Prozess ab.
Im Rahmen der zeitgemäßen Schädlingsbekämpfung geht es heutzutage primär um die Fragen, wie man Schädlinge im Betrieb verhindert und wie man sie frühzeitig erkennt. Ziel ist es, mit moderaten Mitteln und Verfahren zu reagieren, nicht gleich mit der chemischen Keule. Während man früher also in den Lebensmittelbetrieben gewartet hat, bis ein Schädlingsbefall vorlag, setzt man heute mit prophylaktischen Maßnahmen im Vorfeld an. Für diese Zwecke sind mittlerweile sehr zuverlässig wirkende sowie ausgereifte Mittel und Verfahren auf dem Markt.
Bei seinen Audits stellt BRAUWELT-Autor Thomas F. Voigt immer wieder fest, dass sich Getränkehersteller hinsichtlich des Vertrages mit dem Schädlingsbekämpfer in der Regel wenig Gedanken machen. Vom Dienstleister vorgelegte Verträge werden ohne juristische Prüfung unterschrieben. Dabei sind die Getränkeproduzenten auf möglichst geringe Kosten fixiert. Weil aber gerade der Vertrag und die Kosten für alle Lebensmittelbetriebe elementare Faktoren darstellen, gibt dieser Beitrag einige Praxistipps und Hintergründe zu dieser Thematik.
Der Energieeinsatz entwickelt sich zu einem immer größeren Kostenfaktor. Ein Lösungsansatz, Energie zu sparen und effizient einzusetzen, besteht in der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Doch mit den Gesetzesnovellierungen aus dem Jahr 2016 kam es zu einigen Änderungen, die es als Anlagenbetreiber zu beachten gilt.
Das Bundeskartellamt hat Mitte Juli ein Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht. Ziel ist es, Unternehmen anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern.
Die jahrelangen Bemühungen um eine Einschränkung des Missbrauchs von Anfechtungsklagen durch Insolvenzverwalter sind jetzt erfolgreich gewesen. Der Bundestag hat das entsprechende Änderungsgesetz bereits verabschiedet. Da die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates keine Änderungswünsche hatten, ist das Gesetz am 10. März 2017 unverändert auch vom Bundesrat angenommen worden. Nachfolgend werden die Änderungen vorgestellt.
Anlagenbauverträge führen in der Getränkebranche zwischen den beteiligten Parteien häufig zu massiven Auseinandersetzungen. Kein Wunder, ist die Vertragsgestaltung doch ein komplexes Thema und das Problembewusstsein der Beteiligten vorab oftmals erschreckend gering. Dieser Beitrag schärft die Sinne. In Teil 1 [1] zeigten die Autoren, wie Anlagenbauverträge rechtlich einzusortieren sind und welchen Rahmen der Gesetzgeber vorgibt. Der 2. Teil nun blickt in die Praxis, auf häufige Fehlplanung und nebulöse Leistungsbeschreibungen. Die Handlungstipps der Autoren zeigen, worauf Sie achten können, um Ärger zu vermeiden.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU wird ab Mai 2018 direkt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen. Das derzeit geltende Datenschutzrecht ist damit Geschichte. Auf Betriebe kommen zahlreiche neue Pflichten zu. Die EU-Verordnung beinhaltet nicht nur umfassende Vorgaben für alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Sie hat auch Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz, insbesondere auf Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zum Datenschutzrecht beinhalten.
Was sind eigentlich „Anlagenbauverträge“? „Da stelle mer uns“ – um mit den Worten von Professor Bömmel aus Heinrich Spoerls Feuerzangenbowle zu sprechen – „mal janz dumm!“ Anlagenbauverträge „dat is ene jroße schwarze Raum, der ...“
Wenn Güter auf der Straße befördert werden, sind viele Vorschriften zu beachten, z. B. Aufzeichnungspflichten bezüglich Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikation oder Verordnungen zur Ladungssicherung. Aber nicht immer ist klar, für wen wann welche Regelungen gelten …
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