Eingabehilfen öffnen

20.02.2018

Aktuelle Aspekte zur Prüfung von Druckgeräten

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen „Arbeitsmittel“ ab einer bestimmten Größe und einem maximal zulässigen Betriebsdruck regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen oder durch befähigte Personen geprüft werden. Dies betrifft im Getränkebetrieb z. B. einen Druck­tank für Bier, den Pufferbehälter für Druckluft, den Dampfkessel und teilweise auch Rohrleitungen. Welche Vorberei­tungsarbeiten sind nun für den Betreiber einer berwachungsbedürftigen Anlage notwendig, wenn eine wiederkehrende Prüfung durch die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ansteht?

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

GLUG
Datum 06.02.2025 - 07.02.2025
BvSG Convention + InterSchank
12.02.2025 - 13.02.2025
12. Seminar Hefe und Mikrobiologie
12.02.2025 - 13.02.2025
kalender-icon