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Durch Art. 5 des FMStG wurde die Definition der Überschuldung in § 19 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab dem 18. Oktober 2008 zunächst nur vorübergehend geändert. Die ursprüngliche Frist wurde nun endgültig durch den Bundestag entfristet. Damit schließt auch zukünftig eine positive Fortführungsprognose eine Überschuldung aus.

Im Juni 2013 nahmen die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen auf. Seither befindet sich das transatlantische Freihandelsabkommen, offiziell transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch: Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) in Verhandlungen. Das geplante Abkommen ist umstritten, weshalb eine faktenbasierte Analyse dringend geboten ist, wobei auch die etwaigen Auswirkungen auf die deutsche Brauwirtschaft dargestellt werden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 die dritte Entscheidung zur Erbschaftsteuer getroffen und die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Während der Übergangsfrist bleibt die bisherige Regelung weiter anwendbar. Gewisse Unsicherheiten in der Übergangsphase bleiben jedoch bestehen, da ab dem Tag der Entscheidungsverkündung kein Vertrauensschutz für exzessive Gestaltungen besteht.

Die Erbschaftsteuergesetzgebung ist für viele ein Dauerärgernis. Eine gerechte Berücksichtigung von Unternehmenserben, die einen Betrieb fortführen und Arbeitsplätze erhalten wollen, ist nicht ganz einfach. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 ist die Gesetzgebung in eine neue Runde gegangen. Wir haben unseren Experten und langjährigen Autor Dieter Lachenmaier, BER AG, Babensham, zum Thema befragt.

Die Selbstanzeige war lange für viele Steuerhinterzieher ein probates Mittel, um hinterzogenes Geld doch noch zu legalisieren. Die Bundesregierung hat dies erkannt und die Anforderungen an eine Selbstanzeige mit Wirkung zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft.

Die Brauwirtschaft muss sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen: In Berlin hat die neue Bundesregierung ihre Orientierungsphase beendet und erste Akzente gesetzt. In Brüssel nimmt die neue EU-Kommission ihre Arbeit auf, in Straßburg hat sich das neue Europaparlament konstituiert. Wer gehofft hatte, dass sich mit dem politischen Neustart in Berlin und Brüssel die Rahmenbedingungen für die Brauwirtschaft verbessern würden, dürfte enttäuscht werden: Im Verbraucherschutz, aber auch bei der Alkoholpolitik steht die Branche vor harten Zeiten und schwierigen Diskussionen.

Das Finanzamt verlangt ihn, die Banken sind ganz begierig darauf, Wettbewerber warten auf seine Veröffentlichung und Gesellschafter sind aufgefordert, ihn festzustellen. Objekt der Begierde: Der Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss stellt den Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung bzw. des Unternehmers dar.

Es gibt immer wieder Diskussionen um die Sinnigkeit und Unsinnigkeit der Erbschaftssteuer – bisher mit wenig Erfolg für die Gegner. Doch ein Aspekt fällt regelmäßig unter den Tisch: Es gibt im Rahmen der Erbschaftssteuer zahlreiche Möglichkeiten, hohe Beträge am Finanzamt vorbeizuführen – die Diskussion wird anhand völlig falscher Zahlen geführt.

Für großes Entsetzen und Unverständnis sorgten in Fachkreisen die Vorgaben des Gesetzgebers aus dem Jahre 2013, dass ein Monitoring gegenüber Schadnagern nur noch auf Basis ungiftiger Fraßköder erfolgen darf.

Der Trend zu alkoholfreiem Bier ist offensichtlich: Während in Deutschland der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholhaltiger Biere von Jahr zu Jahr sinkt, erlebt alkoholfreies Bier seit mehreren Jahren einen starken Aufschwung. 2013 stieg der Absatz alkoholfreier Biere deutscher Brauereien im Vergleich zum Vorjahr um rund zwölf Prozent von 4,3 (2012) auf 4,8 Millionen Hektoliter [1]. Dies entspricht gut fünf Prozent der gesamten Bierproduktion in Deutschland. Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) ist zuversichtlich, in diesem Jahr die Fünf-Millionen-Marke zu überschreiten. Damit sind Deutschlands Brauer weltweit führend bei der Herstellung alkoholfreier Biere.

Vor knapp zwei Jahren stellte die Firma Erbslöh mit AnGus 1516 ein Anti-Gushing-Produkt vor. Dieses neue Produkt – so der Hersteller – falle als Klärmittel Calciumoxalate aus und helfe dadurch, Gushing zu reduzieren. In den letzten Monaten ist eine intensive Diskussion um die lebensmittelrechtliche Beurteilung und die Verkehrsfähigkeit des Produktes, insbesondere im Hinblick auf das Reinheitsgebot, entbrannt. Hierzu nimmt Rechtsanwalt Peter Hahn, bis 2013 Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes in Berlin, in einem Artikel für die BRAUWELT Stellung.

Ab 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten. Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht, wie das federführende Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung vom 14. August 2014 mitteilt, grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens wird beibehalten. Die betroffenen Unternehmen sollten sich aufgrund der erforderlichen Anpassungen bereits frühzeitig auf diese Neuregelungen einstellen.

Wichtige Elemente zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sind die Angaben zum Ursprungsland/Herkunftsort und Alkoholgehalt sowie die Nährwertdeklaration. Diese drei Deklarationselemente sind bei Bier und Biermischgetränken nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend anzugeben.

Am 1. August 2014 ist das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Diese Novelle hat einige entscheidende Änderungen im „Gepäck“. Künftig wird selbst erzeugter und verbrauchter Strom nicht mehr vollständig von der EEG-Umlage befreit. Einsparpotenziale bestehen aber weiterhin, insbesondere für bereits vorhandene Eigenversorgungsanlagen.

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