Recht
Beim 27. Expertentreffen Getränkeschankanlagen in Weihenstephan zu Anfang des Jahres wurde auch zum Thema „Lebensmittelverantwortung – Compliance, Verstöße – Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter und Unternehmen“ referiert. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Betriebshygiene für die Schankanlage wird nun in einem mehrteiligen Artikel noch einmal festgehalten, wie die Lebensmittelverantwortung im Bereich der Getränkeschankanlage auszulegen ist. Es wird u. a. geklärt: Wer trägt Lebensmittelverantwortung? Wer ist (mit-)verantwortlich? Wer hat Täterprofil?
Recht
Die Herstellungsvorgabe, welche aus der in der bayerischen Landesordnung von 1516 erlassenen Brauvorschrift hervorgeht, ist äußerst knapp gehalten. Sie besagt, dass für Bier nur die Zutaten „Gerste, Hopfen und Wasser“ verwendet werden dürfen. Doch wie ist diese Botschaft nach den heutigen Rechtsvorgaben auszulegen?
Recht
Beim Reinheitsgebot hört für die einen der Spaß auf, für die anderen fängt er damit erst an, für manche beides. Das hat seit Jahrhunderten viele Gründe. Es ging und geht um fiskalische, protektionistische, preispolitische, verbraucherschützende oder ideelle Interessen, um Gewinnspannen, Marktanteile, Wettbewerbsvorteile und Qualitätsstandards ebenso wie um Genuss und kulturelle Identitätsstiftung – alles in allem überaus heikle Themen.
Recht
Am 21. März 2016 trat das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Mit diesem – hoffentlich – letzten Reformschritt liegt jetzt ein kompaktes und geschlossenes Verbraucherschutzrecht vor, das von allen Unternehmern zu beachten ist. Der folgende Beitrag soll Praktikern aus der Brauwirtschaft eine erste, kurze Übersicht zu ausgewählten wichtigen Änderungen geben.
Recht
Am 16. Februar 2016 entschied das Landgericht Ravensburg: Der Claim „bekömmlich“ ist als gesundheitsbezogene Angabe einzuordnen und daher bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten. Hierzu eine Stellungnahme von Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, Leutkirch:
Recht
Die Brauerei Härle darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg am 16. Februar 2016 und bestätigte damit die einstweilige Verfügung vom August 2015 (Az. 8 O 34/15). Im Kern hielt das Gericht an der Begründung fest und wertete den Claim „bekömmlich“ als gesundheitsbezogene Angabe.
Recht
In der Europäischen Union (EU) regeln zahlreiche Verordnungen (VO) die Lebensmittelsicherheit. Geht es jedoch um Spezifikationen zur Herstellung und Bezeichnung der Lebensmittelarten, in diesem Fall Bier, dann müssen zusätzlich die einzelstaatlichen Vorgaben beachtet werden. Beispielhaft vergleicht dieser Beitrag dazu die Regelungen der Bier-Gattungsbezeichnungen in Deutschland und Österreich.
Recht
Falsche Ernährungs- und Trinkgewohnheiten, Rauchen oder Bewegungsmangel bergen Risiken wie Fettleibigkeit, erhöhte Cholesterinwerte, hohen Blutdruck. Das ist bekannt und es passiert trotzdem. Da liegt der Gedanke nahe, solche Risiken durch staatliche Eingriffe zu minimieren. Ein subtiles politisches Verfahren, das Einfluss nehmen will auf das Bürgerverhalten, ist „Nudging“, der sanfte Druck zur Verhaltenssteuerung. Ist der „kleine Schubser“ (nudge) qua Gesetzgeber Hilfestellung oder Gängelung des Bürgers? Werden wir manipuliert oder in unserer Eigenverantwortung gestärkt?
Recht
Eine Verkaufssperre von Alkohol ab 22 Uhr – das fordern laut Lebensmittelzeitung vom 4. September 2015 die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Jugendliche sollen auf diese Weise von übermäßigem Konsum abgehalten und alkoholbedingte Straftaten reduziert werden. Vorbild ist Baden-Württemberg, wo diese Regelung seit dem Jahr 2010 gilt und sich bereits bewährt habe.