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Ein Insolvenzverfahren wird über eine Kapitalgesellschaft eröffnet – die geschäftsführenden Gesellschafter oder auch der Fremdgeschäftsführer werden möglicherweise vom Finanzamt oder von einem Sozialversicherungsträger persönlich in Haftung genommen. In der Regel wird der Geschäftsführer versuchen, mittels entsprechender Unterlagen seine „Unschuld“ zu beweisen. Eine gleiche Problematik wird immer dann entstehen, wenn möglicherweise der Geschäftsführer im Rahmen der Insolvenzverschleppung nach §§ 283 ff. StGB durch die Staatsanwaltschaft angeklagt wird.

Nicht nur die Autoindustrie sorgt sich um ihre Geschäfte wegen Donald Trumps Androhung, Grenzsteuern einzuführen. Bier-Importeure wären ebenfalls davon betroffen. Obwohl die Republikaner noch keine entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen haben, sucht Constellation Brands, Nummer drei der US-Brauwirtschaft, bereits fieberhaft nach Wegen, um Preiserhöhungen seiner Import-Biere zu vermeiden und den Kursverfall seiner Aktie zu beenden.

Am 11. Juli 2015 ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in Kraft getreten, mit dem weitere Änderungen insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) umgesetzt und somit an europäisches Recht angeglichen wurden. Dieses Gesetz bringt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen weitreichende Neuerungen und Erleichterungen bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung in den Bereichen Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Das „professionelle“ Brau­wesen in Europa begann nachweislich mit dem Ende der Völker­wanderung. In den privaten Höfen und Häusern wurde das Brauen meist von Frauen erledigt, doch übernahmen dann sukzessive männliche Brauer den Großteil der Bierversorgung. Zuerst in den Klöstern, dann in den Dörfern und Städten. Mangels schriftlicher Überlieferungen und wissenschaftlich-technischer Grundlagen waren die Brauerinnen und Brauer seit jeher darauf angewiesen, sich ihr Wissen empirisch zu verschaffen und diese Erfahrungen – gute wie schlechte – mündlich weiterzugeben. Von Generation zu Generation, vom Meister zum Gesellen.

Seit dem Dezember 2014 ist die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft, die enthaltenen Regelungen mussten seitdem schrittweise umgesetzt werden. Der finale Stichtag, zu dem dann schließlich auch die Angabe der Nährwertdeklaration den neuen Vorgaben entsprechen muss (ausgenommen wenige Sonderfälle), ist nun da.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört nicht gerade zu den Lieblings­beschäftigungen von Familienunternehmen. Da neigt man gerne zur schnellen Lösung, v. a. wenn die Nachfolge innerhalb der Familie stattfindet. „Bub, nächste Woche haben wir einen Notartermin“ und schon scheint das Thema erledigt. Oder aber man lässt die Dinge laufen und wartet auf die biologische Lösung.

Am 1. Januar 2017 tritt in Schweden möglicherweise eine vierprozentige Erhöhung der Alkoholsteuer auf Bier in Kraft. Sie würde dann etwas über 20 EUR pro hl betragen. Die Vereinigung der schwedischen Craft Bier-Brauereien hat bereits dagegen protestiert. Eine derartige Erhöhung würde ihr Wachstum behindern. In Schweden gibt es derzeit etwa 250 kleinere Craft Bier-Brauereien. Die meisten werden von Idealisten betrieben, die abends und am Wochenende aus Liebe zur Sache unbezahlte Arbeit leisten.

Anfang Juli war das EEG 2016 Thema im Bundestag. Nach den Plänen der Bundesregierung wird der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf max. 45 Prozent im Jahr 2025 und auf max. 55 Prozent bis 2035 gedeckelt. Um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen, wäre ein deutlich schnellerer Ausbau nötig. Der Gesetzesentwurf enthält zusätzlich zum Gesamtausbaudeckel weitere vier Deckel für die Windkraft, drei für die Fotovoltaik und zwei für die Bioenergiewirtschaft.

Der Deutsche Brauer-Bund hat den Ende Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Regulierung des Einsatzes der umstrittenen Fracking-Technologie als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. Die neuen Vorgaben würden gegenüber der bisherigen Rechtslage zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes der Wasserressourcen führen. Der DBB kündigte an, das weitere Gesetzgebungsverfahren sowie die konkrete Umsetzung der Regelungen in der Praxis aufmerksam zu verfolgen und weiterhin auf einen effektiven Schutz aller Wasservorkommen zu drängen.

„Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten macht jetzt Nägel mit Köpfen. Wir werden unseren Beitrag leisten, um die Lücke von 21 Prozent, die zwischen den Löhnen von Frauen und Männern klafft, zu schließen“, hat die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger am 29. Juni 2016 vor 160 Betriebsräten zum Start der „Initiative Lohngerechtigkeit: was uns zusteht“ in Berlin angekündigt.

Im ersten Beitrag zu diesem Thema [1] wurden grundlegende und orientierende Vorgaben für den Umgang mit Bier in der EU sowie spezifische Regelungen zur Bezeichnung von Bier in Deutschland und Österreich beschrieben. Der vorliegende Artikel betrachtet nun die entsprechenden nationalen Vorschriften für Bier in der Schweiz, Italien, Frankreich und Belgien und verweist auf die Regelungen zum Einsatz von Zusatzstoffen.

Im ersten Teil dieser Artikelserie (s. BRAUWELT Nr. 21-22, 2016, S. 604 ff.) haben sich die Autoren damit befasst, wer im Sinne der Gesetzgebung Verantwortung für die Hygiene einer Getränkeschankanlage trägt und wie Verstöße rechtlich einzuordnen sind. Der nun folgende zweite Teil widmet sich jetzt der Frage: Was passiert, wenn mangelnde Hygiene und ein Verstoß gegen die entsprechenden Vorgaben festgestellt wurden?

Beim 27. Expertentreffen Getränkeschankanlagen in Weihenstephan zu Anfang des Jahres wurde auch zum Thema „Lebensmittelverantwortung – Compliance, Verstöße – Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter und Unternehmen“ referiert. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Betriebshygiene für die Schankanlage wird nun in einem mehrteiligen Artikel noch einmal festgehalten, wie die Lebensmittelverantwortung im Bereich der Getränkeschankanlage auszulegen ist. Es wird u. a. geklärt: Wer trägt Lebensmittelverantwortung? Wer ist (mit-)verantwortlich? Wer hat Täterprofil?

Die Herstellungsvorgabe, welche aus der in der bayerischen Landesordnung von 1516 erlassenen Brauvorschrift hervorgeht, ist äußerst knapp gehalten. Sie besagt, dass für Bier nur die Zutaten „Gerste, Hopfen und Wasser“ verwendet werden dürfen. Doch wie ist diese Botschaft nach den heutigen Rechtsvorgaben auszulegen?

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