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19.06.2017

Reform des Insolvenzrechtes

Die jahrelangen Bemühungen um eine Einschränkung des Missbrauchs von Anfechtungsklagen durch Insolvenzverwalter sind jetzt erfolgreich gewesen. Der Bundestag hat das entsprechende Änderungsgesetz bereits verabschiedet. Da die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates keine Änderungswünsche hatten, ist das Gesetz am 10. März 2017 unverändert auch vom Bundesrat angenommen worden. Nachfolgend werden die Änderungen vorgestellt.

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