Eingabehilfen öffnen

21.02.2017

Geschäftsführerhaftung

Ein Insolvenzverfahren wird über eine Kapitalgesellschaft eröffnet – die geschäftsführenden Gesellschafter oder auch der Fremdgeschäftsführer werden möglicherweise vom Finanzamt oder von einem Sozialversicherungsträger persönlich in Haftung genommen. In der Regel wird der Geschäftsführer versuchen, mittels entsprechender Unterlagen seine „Unschuld“ zu beweisen. Eine gleiche Problematik wird immer dann entstehen, wenn möglicherweise der Geschäftsführer im Rahmen der Insolvenzverschleppung nach §§ 283 ff. StGB durch die Staatsanwaltschaft angeklagt wird.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

Craft Brewers Conference & Brew Expo America
Datum 28.04.2025 - 01.05.2025
EBC Symposium
18.05.2025 - 20.05.2025
kalender-icon