Wer seine Forderungen nicht verfolgt und beitreibt, gewährt zinsfreie Kredite auf eigene  Kosten

Absicherung der eigenen Liquidität | Trotz stabiler Konjunktur, aber durch sich ändernde und globaler werdende Märkte und letztlich auch durch Steuererhöhungen und Nebenkostensteigerungen sind viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht immer in der Lage, ihre Rechnungen pünktlich auszugleichen. Viele Unternehmen „arbeiten“ daher mit dem Geld ihrer Vorlieferanten. Eine präzise Forderungskontrolle wird daher immer wichtiger, um überhöhte Forderungsstände zu vermeiden.

Kartonverpackungen (Foto: chuttersnap on Unsplash)

Registrierungspflicht | Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Was das für die Brauereien bedeutet, was man unter einer zwingenden Systembeteiligungspflicht versteht und warum sich zukünftig alle Brauereien bei einer Zentralen Stelle registrieren müssen, erklären Dr. Lothar Ebbertz und Nicole Seyring.

Ein Autounfall kann auch bei privater Nutzung eines Dienstwagens passieren

Grad der Fahrlässigkeit | Fehler geschehen, im Privatleben wie auch im Berufsleben. Während nach Bagatellschäden rasch zur Tagesordnung übergegangen wird, stellt sich bei größeren, kostspieligen Schäden zu Recht die Frage nach der Haftung und somit nach der anteiligen Übernahme des Schadens durch den verursachenden Mitarbeiter.

Fliegen werden über UV-Insektenfanglampen überwacht; der Schädlingsbekämpfer sollte nur neue Geräte mit Klebefolien einsetzen

Sicher auf Kurs | In der heutigen Zeit muss man die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung ziel- und qualitätsorientiert steuern. Die Werksanweisung ist hierfür ein nahezu perfektes Instrument. BRAUWELT-Autor Thomas F. Voigt erklärt, warum, und was die Werksanweisung beinhalten sollte.

„Brauerei- und Gaststättenrecht – Höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung“ ist das Standardwerk zum Recht des Getränkelieferungsvertrags mit allen aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis. Das Buch wendet sich insbesondere an Brauereien sowie Getränkefachgroßhändler, Gastwirte und Hauseigentümer, deren anwaltliche Berater und die Gerichte. Die Lektüre ist aber auch für alle diejenigen von Interesse, die sich für Fragen des finanzierten Absatzes und der Produktbindung interessieren.

Die Brewers of Europe haben im Juli 2018 bekannt gegeben, dass sie ihre freiwillige Verpflichtung zur Verbraucherinformation verstärken, indem sie allen Brauereien empfehlen, Informationen über Zutaten und Kalorien auf den Etiketten von Fertigpackungen anzugeben.

Im ersten Teil dieses Beitrags (s. BRAUWELT Nr. 33, 2018, S.951-953) wurde das EuGH-Urteil zur Auslegung des Begriffes Grad Plato analysiert. Im Folgenden wird untersucht, welche Auswirkungen das Urteil auf die Besteuerung in Deutschland haben könnte.

In einer neueren Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmalig zu den Bemessungsgrundlagen der Besteuerung eines aromatisierten Bieres Stellung bezogen und Ausführungen zur Auslegung des Begriffes „Grad Plato“ gemacht [1]. Dieser zweiteilige Beitrag setzt sich mit dem EuGH-Urteil aus­einander und geht der Frage nach, inwieweit dieses Urteil Auswir­kungen und Folgen für die nationale Besteuerung des Bieres in Deutschland haben kann.

Ratten und Mäuse fallen in Deutschland unter das Tierschutzgesetz

Die Gesetzgebung ist, was das Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung in Lebensmittelbetrieben angeht, aus Autorensicht relativ leicht umzusetzen. Dennoch findet man immer noch Betriebe, in denen die gesetzlichen Vorgaben nicht korrekt umgesetzt sind. Teils liegt es am fehlenden Wissen auf Seiten der Schädlingsbekämpfer, teils gibt es ein Wissensdefizit in den Lebensmittelbetrieben selbst. Auch verschiedene Normen befassen sich mit dem Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung; sie sollten in der Getränkebranche zumindest bekannt sein.

2012 wurde durch den Gesetzgeber die so genannte Publikumsinformationspflicht bei lebensmittelrechtlichen Pflichtverstößen mit § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingeführt. Die Norm stieß auf Kritik, sowohl auf Seiten der Lebensmittelunternehmer als auch auf Seiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Im April 2013 wurde sie durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in „Quarantäne“ gestellt. Seit März dieses Jahres gibt es nun einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Die Norm gilt, aber der Gesetzgeber muss nachbessern.

Erkennbar bekömmlich für die gute Laune: sommerlicher Biergenuss (Foto: Bayerischer Brauerbund)

Erst der Wein, jetzt das Bier – alkoholische Getränke treffen auf ein „nicht bekömmliches“ Gesetz. Der für das Wettbe­werbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs [1] hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung unzulässig ist. Einem dreijährigen Rechtsstreit wurde damit der Schlusspunkt gesetzt.

Zu dem kartellrechtlichen Einspruchsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf teilt die Radeberger Gruppe Folgendes mit:

Am 28. und 29. August 2018 bietet das Branchenforum Brauwirtschaft die beiden Seminare „Grundlagen des Biersteuerrechts“ und „Aktuelle Probleme und ausgewählte Schwerpunkte im Biersteuerrecht“ in Köln an.

Wie der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17. Mai 2018 – C-30/17 – eine für die Brauwirtschaft wichtige Grundsatzentscheidung gefällt. Er hat für Recht erkannt, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke dahingehend auszulegen ist, dass bei der Bestimmung der Besteuerungsgrundlage für aromatisierte Biere anhand der Plato-Skala der Trockenextrakt der Stammwürze zu berücksichtigen ist, Aromen und Zuckersirup, die nach Abschluss der Gärung hinzugefügt werden, aber unberücksichtigt bleiben.

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