14.05.2019

Auswirkungen der Biersteuermengenstaffel

Wie berichtet (vgl. BRAUWELT Nr. 10, 2019, S. 255) hat das Bundesverfassungsgericht die vom Bayerischen Brauerbund (BBB) unterstellte Verfassungswidrigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 und die damit vorgenommene Beschneidung der Biersteuermengenstaffel im Dezember 2018 nach 15 Jahren bestätigt.

Für die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Katja Hessel, MdB, die im Finanzausschuss für das Thema Berichterstatterin ist, dem Vorgang am 22. März 2019 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den „Auswirkungen der verfassungswidrigen Regelungen innerhalb der Biersteuer auf mittelständische Brauereien“ gewidmet.

Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage ist einerseits der Versuch einer Quantifizierung des wirtschaftlichen Schadens, der den mittelständischen Brauereien durch das Haushaltsbegleitgesetz entstanden ist. Daneben geht aus dem Schreiben der Bundesregierung hervor, dass weder eine Kompensation des Schadens für die Brauereien noch ein finanzieller Ausgleich für die Verfahrenskosten geplant ist, die dem BBB durch den 15 Jahre dauernden Prozess entstanden sind.
Hessel fasst die Antwort der Bundesregierung dahingehend zusammen, dass die verfassungswidrige Neuregelung der Bierbesteuerung die mittelständischen Brauereien massiv belastet habe. Für sie habe die durchschnittliche finanzielle Belastung durch die Neuregelung jährlich z.T. über 100 000 EUR betragen. Vor diesem Hintergrund kritisiert die FDP-Steuerpolitikerin in einer Pressemitteilung vom 8. April 2019: „Fatal, dass die Bundesregierung keine Änderung der Biersteuermengenstaffel plant, um durch einen ermäßigten Steuersatz die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Brauereien zu sichern. Ich hätte es für angemessen gehalten, nachdem die kleinen und mittleren Brauereien über Jahre verfassungswidrig geschröpft wurden, eine Form des Ausgleichs oder der Kompensation anzubieten.“

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