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05.03.2019

Biersteuererhöhung war verfassungswidrig

Wie der Bayerische Brauerbund mitteilt, wurde mit der erst am 14. Februar 2019 bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Dezember 2018 (Az. 2 BvL 5/11 und 2 BvL 4/11) die seit dem Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen für verfassungswidrig erklärt. Trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit erklärte das BVerfG die entsprechende Regelung im Art. 15 Haushaltsbegleitgesetz 2004 in der Vergangenheit für durchgängig anwendbar, eine Erstattung von zu viel entrichteter Biersteuer wird es nicht geben.

Die Entscheidung des BVerfG geht zurück auf einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 15.02.2011 in einem vom Bayerischen Brauerbund federführend betreuten Musterverfahren. Der Bundesfinanzhof hatte die verfassungsrechtlichen Bedenken bereits 2011 bestätigt und die Entscheidung des BVerfG eingeholt, das allein über die Verfassungswidrigkeit von Bundesgesetzen entscheiden kann. Schwerwiegende Mängel im Gesetzgebungsverfahren und die Überschreitung der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses, der das unter der Bezeichnung „Koch-Steinbrück-Papier“ bekannt gewordene Haushaltsbegleitgesetz 2004 zum stufenweisen Abbau von Subventionen erarbeitet hatte, werden als Gründe für die verfassungswidrige Biersteuererhöhung vom BVerfG genannt.

Nach der Entscheidung des BVerfG kann der Bundesfinanzhof, bei dem der Bayerische Brauerbund stellvertretend für die Branche mit einem Musterverfahren geklagt hat, alle dort anhängigen Klage- und Einspruchsverfahren abarbeiten und abschließen. Die stille Hoffnung auf eine Rückerstattung der verfassungswidrig abgeführten Biersteuer in Millionenhöhe wurde mit der nun bekannt gewordenen Entscheidung des BVerfG in der Brauwirtschaft von bitterer Enttäuschung abgelöst.

Brauerpräsident Georg Schneider bezeichnet die Entscheidung des BVerfG als Skandal: „Die Biersteuermengenstaffel ist eine über Jahrzehnte funktionierende Mittelstandskomponente, die durch einen ermäßigten Biersteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben von vielen kleinen und mittleren Brauereien sichert. Nun stellt das oberste Gericht fest, dass die Staffel verfassungswidrig zum Nachteil der Branche geändert wurde, aber von den widerrechtlich zu viel eingezogenen Steuern gibt es keinen Cent zurück. Warum haben hunderte Brauereien 15 Jahre lang, Monat für Monat gegen ihren erhöhten Biersteuerbescheid Beschwerde eingelegt? Nur, um am Ende Recht zu bekommen? Da wird das Wort ‚Mittelstandsfreundlichkeit’ zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten!“

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