EU-Datenschutz-Grundverordnung und Beschäftigtendatenschutz
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU wird ab Mai 2018 direkt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen. Das derzeit geltende Datenschutzrecht ist damit Geschichte. Auf Betriebe kommen zahlreiche neue Pflichten zu. Die EU-Verordnung beinhaltet nicht nur umfassende Vorgaben für alle Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Sie hat auch Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz, insbesondere auf Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zum Datenschutzrecht beinhalten.