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Abfallentsorgungsvertrag mit „bring-or-pay-Verpflichtung“

Ende Dezember hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln dem Mehrheitsgesellschafter der Kölner Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG, Heinrich Becker, die Geschäftsführung entzogen. Zugleich haben die Richter einen bereits im Jahre 2007 gefassten Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter über die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis von Johannes Becker bestätigt. Damit sind beide Hauptgesellschafter der Brauerei von der Leitung des Traditionsunternehmens ausgeschlossen. Alleiniger Geschäftsführer wird Heinrich Philipp Becker, der bislang gemeinsam mit seinem Vater Heinrich Becker die Geschäftsführung wahrnahm und von diesem einen Minderheitsanteil übernommen hat.

Die Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid kommt in Betracht, wenn die Lohnsteuerpflichten nicht angemeldet wurden und es sich um eigene Steuerschuld des Arbeitgebers handelt.

Durch gesetzliche Regelungen sind Bäume unter Schutz gestellt. Sie müssen grundsätzlich erhalten bleiben und dürfen nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Entscheidung gefällt werden. Dadurch wurde die Dispositionsbefugnis der Eigentümer von Grundstücken aus Gründen von Natur und Landschaft eingeschränkt. Die gesetzlich vorgesehene Befreiungsmöglichkeit dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine Ausnahme erforderlich ist. Dafür kommt es auf die jeweiligen Umstände an.

Das Kartellverfahren gegen insgesamt elf Brauereien befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium und soll laut Bundeskartellamt bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. In dem Verfahren geht das Kartellamt dem Verdacht auf horizontale Preisabsprachen im Biermarkt nach. Die Gesamthöhe des Bußgeldes ist derzeit noch nicht bekannt. Doch auch nach Abschluss des Verfahrens kommt die Branche nicht zur Ruhe, das Bundeskartellamt ermittelt in einem weiteren Fall gegen 15 Unternehmen auf Brauerei- und Handelsseite, denen vertikale Preisabsprachen vorgeworfen werden. Die Bierbranche ist dabei Teil eines großen Verfahrens, das über 70 Markenartikelhersteller und Einzelhändler in sechs Warengruppen betrifft. Dieser Schritt ist für die Unternehmen aus der Braubranche für Anfang 2014 vorgesehen..

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte November mit einem Urteil den langjährigen Rechtsstreit um die Löschung der in Deutschland geschützten Marke „Bavaria Holland Beer“ der holländischen Bavaria Brauerei, Lieshout, zugunsten des Bayerischen Brauerbundes [EV] beendet.

In der Vergangenheit wurde Ozon bereits als Biozid wahrgenommen. Aber als so genanntes in-situ erzeugtes Biozid war es bisher von der Gültigkeit der Biozid-Richtlinie 98/8/EC (BPD) ausgenommen. Dieser besondere Status wird nun seit 1. September 2013 mit der neuen Biozid-Verordnung EU/528/2012 (BPR) aufgehoben.

Der Einsatz von Arbeitszeitkonten-Modellen ist in modernen Betrieben nicht mehr wegzudenken, da man so Auftragsspitzen abfangen bzw. bei umsatzschwächeren Zeiten Kompensation betreiben kann. Stunden aus Mehrarbeit, die auf Arbeitszeitkonten angesammelt werden, sind jedoch nicht insolvenzfest. Die Versicherungswirtschaft bietet mit diversen Bürgschaften die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Arbeitszeitguthabens zu sichern.

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hatte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erhalten, das ihm nicht gefiel. Jedoch ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung nur verpflichtet, Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit in das Zeugnis aufzunehmen und diese auf Wunsch des Arbeitnehmers durch Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis zu ergänzen.

Immer wieder wird gefragt, welche Zahlungen noch vom Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens angewiesen werden dürfen, wenn schon klar ist, dass das Unternehmen kurzfristig wegen drohender oder schon eingetretener Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO Insolvenzantrag stellen muss. Es gibt keine hundertprozentig enthaftende Verhaltensweise.

Die Bürgschaft ist neben der Sicherungsübereignung die zweithäufigste Kreditsicherheit in der Gastronomiefinanzierung von Brauereien. Die Gestaltung und der Umgang mit der Bürgschaft sind nicht unproblematisch. Hier lauern viele rechtliche Fallstricke.

Haftet der Geschäftsführer eines Unternehmens, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die Lastschrifteinzüge widerruft? Mit dieser Frage setzt sich Thomas Uppenbrink, Hagen, auseinander. Dabei geht es in erster Linie um Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit der Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Das Gesetz mit dem klangvollen Namen „2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“, kurz 2. KostRMoG, ist verabschiedet und trat nach einer Mitteilung der Bremer Inkasso GmbH am 1. August 2013 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden z. B. das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) neu gestaltet, und die Kostenordnung

Mit dem Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) am 1. März 2012 hat sich die Welt der Insolvenzabwicklung grundlegend verändert. Das neue Recht ist in vielen Unternehmen zwar noch nicht angekommen und es gilt noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, gleichwohl steigt die Zahl der Unternehmen, die sich über ein Schutzschirmverfahren oder eine vorläufige Eigenverwaltung in der Insolvenz sanieren, stetig.

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