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14.01.2014

Urteil im Gaffel-Streit

Ende Dezember hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln dem Mehrheitsgesellschafter der Kölner Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG, Heinrich Becker, die Geschäftsführung entzogen. Zugleich haben die Richter einen bereits im Jahre 2007 gefassten Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter über die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis von Johannes Becker bestätigt. Damit sind beide Hauptgesellschafter der Brauerei von der Leitung des Traditionsunternehmens ausgeschlossen. Alleiniger Geschäftsführer wird Heinrich Philipp Becker, der bislang gemeinsam mit seinem Vater Heinrich Becker die Geschäftsführung wahrnahm und von diesem einen Minderheitsanteil übernommen hat.

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