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11.03.2014

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMiVO), Teil 1

Nach Hahn [1] sind die Rechtsvorschriften zum Herstellen und Inverkehrbringen von Bier in folgende wesentliche Gruppen einzuteilen: das Lebensmittelrecht, das Eichrecht und Fertigverpackungsrecht, das Getränkeschankanlagen- und Hygienerecht und das Recht zum Verkauf von Bier. Wer jedoch in einer Brauerei für die Kennzeichnung der Produkte verantwortlich ist weiß, dass sich bei der Ausarbeitung der Deklaration zahlreiche lebensmittelrechtliche Fragen anhäufen. Vor allem in Anbetracht der momentanen Umstellungsphase von einzelstaatlicher Regelung auf europäische Kennzeichnungsvorgaben geht schnell der Überblick verloren.

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