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03.12.2013

Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zum Fällen eines geschützten Baumes

Durch gesetzliche Regelungen sind Bäume unter Schutz gestellt. Sie müssen grundsätzlich erhalten bleiben und dürfen nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Entscheidung gefällt werden. Dadurch wurde die Dispositionsbefugnis der Eigentümer von Grundstücken aus Gründen von Natur und Landschaft eingeschränkt. Die gesetzlich vorgesehene Befreiungsmöglichkeit dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine Ausnahme erforderlich ist. Dafür kommt es auf die jeweiligen Umstände an.

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