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18.03.2014

Ausnahmeregelung für Steinkrüge

Die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nach der künftig für schäumende Getränke keine undurchsichtigen Schankgefäße mehr verwendet werden dürfen, gefährdet den Bierausschank in Steinkrügen. Der Bayerische Brauerbund kämpft seit Monaten darum, dass die Nutzung von Steinkrügen, so genannte Keferlohern, in Bayern für den Bierausschank dauerhaft möglich bleibt. Nun scheint ein Erfolg in greifbarer Nähe.

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