Die neue EU-Biozid-Verordnung
In der Vergangenheit wurde Ozon bereits als Biozid wahrgenommen. Aber als so genanntes in-situ erzeugtes Biozid war es bisher von der Gültigkeit der Biozid-Richtlinie 98/8/EC (BPD) ausgenommen. Dieser besondere Status wird nun seit 1. September 2013 mit der neuen Biozid-Verordnung EU/528/2012 (BPR) aufgehoben.