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26.11.2013

Die neue EU-Biozid-Verordnung

In der Vergangenheit wurde Ozon bereits als Biozid wahrgenommen. Aber als so genanntes in-situ erzeugtes Biozid war es bisher von der Gültigkeit der Biozid-Richtlinie 98/8/EC (BPD) ausgenommen. Dieser besondere Status wird nun seit 1. September 2013 mit der neuen Biozid-Verordnung EU/528/2012 (BPR) aufgehoben.

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