24.02.2015

Neue Herausforderungen bei Unternehmensnachfolge

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 die dritte Entscheidung zur Erbschaftsteuer getroffen und die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Während der Übergangsfrist bleibt die bisherige Regelung weiter anwendbar. Gewisse Unsicherheiten in der Übergangsphase bleiben jedoch bestehen, da ab dem Tag der Entscheidungsverkündung kein Vertrauensschutz für exzessive Gestaltungen besteht.

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