Das Ende der Drohverlustrückstellung?
Die Drohverlustrückstellungen für Hopfen und Malz verhageln in regelmäßigen Abständen die Bilanzen der Brauereien. Mittlerweile ist angesichts dieser Problematik bei den Wirtschaftsprüfern ein Meinungswechsel in Gang gekommen, demzufolge die bisherige Ansatzpflicht für Kontraktrückstellungen nicht mehr zwingend sein soll. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass eine Brauerei ihr Bier mindestens kostendeckend verkauft.