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05.12.2017

Die Doemens-Frage des Monats

Was ist inhaltlich bei der Gestaltung eines Etiketts zu beachten?

Gibt man den Begriff „Etikette“ in einer der zahlreichen Suchmaschinen des Internets ein, so erhält man unter anderem folgende Definition: „Die Etikette (vom französischen étiquette), auch Benimmregeln genannt, ist ein Verhaltensregelwerk, welches sich auf zeitgenössische traditionelle Normen beruft und das die Erwartungen an das Sozialverhalten innerhalb gewisser sozialer Kreise beschreibt.“

Doch was hat das mit unserem Bieretikett zu tun? Im Grunde, zugegeben mit etwas Phantasie, aber auch das ist beim Etikett wichtig, eine Menge! Das Etikett ist an bestimmte Benimmregeln gebunden und auch wenn diese hinreichend bekannt sein sollten, so fällt es dem kritischen Beobachter immer wieder auf, dass hier oftmals gegen die Regeln und damit gegen geltende Vorschriften verstoßen wird.
Die Pflichtangaben eines Etiketts sind:

  • Bezeichnung des Lebensmittels;
  • Nennfüllmenge;
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD);
  • Alkoholgehalt (bei Getränken mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol);
  • Herstellerangabe (vollständige postalische Adresse);
  • Zutatenverzeichnis (Allergenkennzeichnung beachten, insbesondere Malzart);
  • Losangabe (Kennzeichnung der Verkaufseinheit, kann bei vollständigem MHD mit Tag/Monat/Jahr weggelassen werden, beginnt immer mit „L“);
  • Nährwertkennzeichnung: seit 13. Dezember 2016 bei fast sämtlichen Lebensmitteln verpflichtend, außer beispielsweise bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol.

Alle Angaben müssen in deutscher Sprache, leicht verständlich und lesbar (in der Regel Mindestschriftgröße von 1,2 mm bezogen auf ein kleines „x“) angebracht werden und dürfen nicht durch andere Zeichen verdeckt werden. Idealerweise befinden sich alle Informationen auf dem Rückenetikett. Ist dies technisch nicht möglich, so ist verpflichtend, dass sich die Bezeichnung des Lebensmittels, die Nennfüllmenge und der Alkoholgehalt in einem Sichtfeld befinden.

Wer sich nicht sicher ist, ob das Verhaltensregelwerk bei seinen Etiketten den Normen entspricht, kann sich an die Branchenverbände wenden oder insbesondere bei Biermischgetränken an die Zulieferindustrie.

Etikett (Foto: Zanders GmbH, Bergisch Gladbach)

 

Was oftmals unwissentlich falsch gemacht wird, ist die Problematik der Herstellerangabe bei Bieren, die einen regionalen Bezug haben und nicht von der Brauerei selbst erzeugt werden. Dies ist insbesondere bei Randsorten oder alkoholfreien Bieren der Fall. Bei einem leichten Weißbier der Brauerei mit Ortsangabe XY im Markennamen, welches nicht von der Brauerei selbst hergestellt wird, muss für den Verbraucher auf dem Etikett entsprechend ersichtlich sein, dass es nicht aus dem Ort XY der Brauerei kommt. Hier sollte es dann heißen „Hergestellt für die Brauerei XY“ oder „Vertrieb durch Brauerei XY“.

Ein EAN-Code ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wer heute Bier im Getränkefach- oder Einzelhandel verkaufen will, kommt praktisch nicht mehr daran vorbei. Der Handel hat die Erwartung, dass dieser Standard erfüllt wird, auch von kleinen Lieferanten. Eine Basisnummer kann ganz einfach über die zentrale Vergabestelle GS1 Germany GmbH, Köln, beantragt werden. Neben einmaligen Kosten sind jährliche Nutzungsgebühren fällig. Hier lohnt sich im Vorfeld die Investition genau zu prüfen.

Besteht das Sortiment nur aus ein paar Artikeln oder macht es aus kaufmännischen Gründen keinen Sinn, eine eigene Basisnummer zu beantragen, so kann man sich auch im Internet an Dienstleister wenden, die einzelne Barcodes verkaufen. Dies ist in der Regel eine einmalige Ausgabe ohne Folgekosten. Die Seriosität solcher Dienstleister sollte im Vorfeld geprüft werden.

Ein Sonderfall sind Etiketten für Biere, die für den Export bestimmt sind. Die Vorschriften zur Kennzeichnung können zum Teil gravierend von denen auf dem Heimatmarkt abweichen. Auch sollten im Vorfeld die technischen Möglichkeiten des Etikettierers geprüft werden. Es kann sein, dass neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auch das Produktionsdatum (PRD) angebracht werden muss. Auch zu beachten gilt, dass in der Regel im Export die Schreibweise Monat/Tag/Jahr Anwendung findet. Sollte die Datierung technisch nicht möglich sein, kann geprüft werden, ob mit einer Kleinmenge an Etiketten, bei denen das MHD und PRD eingedruckt ist, der Auftrag abgewickelt werden kann.

In diesem Sinne: Zeigen Sie in Zukunft Etikette, wenn es um ihr Etikett geht!

Heinrich Franz Egerer
Dozent an der Doemens Akademie

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