Webfehler in der Verordnung?
Beer oder nicht Bier – das ist hier keine Frage. Das Langgericht München hat sich in einem Verfahren zwischen einem Erfrischungsgetränkehersteller und einem Getränkehändler bezüglich der Bezeichnung „Ginger Beer“ für ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk gegen eine frühere Entscheidung des Berliner Kammergerichtes gestellt.