Bier – nicht mehr bekömmlich?
Erst der Wein, jetzt das Bier – alkoholische Getränke treffen auf ein „nicht bekömmliches“ Gesetz. Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs [1] hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung unzulässig ist. Einem dreijährigen Rechtsstreit wurde damit der Schlusspunkt gesetzt.