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Eine schwangere Arbeitnehmerin legte ihrer Arbeitgeberin im Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein ärztliches Attest vor, in welchem erklärt wurde, für sie gelte ein unbefristetes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz. Danach dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Durch eine Rückfrage bei den ausstellenden Ärzten erhielt die Arbeitgeberin die Auskunft, die Arbeitnehmerin habe über Probleme mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen geklagt. Die Arbeitgeberin hielt dies für vorgeschoben und stellte die Gehaltszahlungen ein. Mit ihrer Klage verlangte die Arbeitnehmerin die Vergütung bis zum Beginn der Mutterschutzfrist.

Die Europäische Kommission erwägt, Mindestverbrauchssteuern auf Alkoholika in der Europäischen Union vorzuschlagen. Deutsche Konsumenten müssten sich bei einer Annahme wahrscheinlich auf höhere Preise einstellen, da in Deutschland mit die niedrigsten Verbrauchssteuern auf Alkohol in der EU bestehen. In einem Entwurf für eine Neufassung der geltenden EU-Richtlinie über die Besteuerung von Alkoholika argumentiert die EU-Behörde, die großen Unterschiede zwischen den EU-Staaten bei den Steuern würden den Binnenmarkt stören und Schmuggel begünstigen.
Ab 2003 sollte es in der EU eine Mindeststeuer auf Wein geben, heißt es in dem Entwurf. Außerdem sollen die Unterscheidungen bei der Besteuerung "ruhiger oder sprudelnder" Alkoholika abgeschafft werden. So sollte sie für Wein ab dem 1."
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BAG-Urteil Az. 2 AZR 605/00 vom 15. November 2001
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber zu entscheiden, ob bei Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für einen Sachverhalt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung besteht, auch wenn die Pflichtverletzung normalerweise bei einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nicht zur fristlosen Kündigung ausreichen würde.
Der Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Nach dem Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) war er ordentlich unkündbar. Dem Kläger oblag von 1990 bis 1995 als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten unter anderem im städtischen Philharmoniegebäude. Im Dezember 1998 wurde bekannt, dass der Kläger bis 1994 etwa zehn Mal je 100,00 DM in bar von der Firma H.

Der europäische Binnenmarkt zählt 375 Millionen Verbraucher, die fast 1,7 Milliarden Hektoliter Getränke jährlich zu sich nehmen. Der Absatz der einzelnen Getränke ist unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede und der z.T. damit verbundenen unterschiedlichen Trinkgewohnheiten in den einzelnen Ländern uneinheitlich.

Europa steht nach wie vor vor strategischen Entscheidungen. Im Zeitalter der Globalisierung, d.h. der weltweiten Vernetzung und Verflechtung auf fast allen Feldern und einer entsprechenden Dynamik dieser Entwicklung, wird immer stärker offenkundig, dass der Nationalstaat für viele dieser Aufgaben zu klein ist. Das gilt auch für die nationalen Märkte.
Nach Artikel 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25.a.B. 100 EG-V a..

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht auf Grund einer gesonderten Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam. Einen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht.

Ein Gastwirt traute seinen Augen nicht, als er die Wasserrechnung der Stadtwerke las. Über 20 000 DM sollte er berappen. Das komme nicht in Frage, teilte er den Stadtwerken mit, die abgerechnete Wassermenge sei um ein Vielfaches höher als gewöhnlich. So viel Wasser könne er nicht verbraucht haben, und einen Rohrbruch habe es auch nicht gegeben. Es handele sich offenkundig um einen Fehler in der Rechnung, die er deshalb nicht bezahlen werde. Die Stadtwerke beharrten jedoch auf ihrer Forderung und zogen vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Gastwirt zur Zahlung (2 U 106/00). Wie ein Gutachter bestätigt habe, lasse das Rohrsystem im Haus den Durchfluss der in Rechnung gestellten Wassermenge durchaus zu. Bis jetzt sei in der Abrechnung noch kein Fehler entdeckt worden.

Die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, hat der Arbeitgeber zu tragen. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichwohl im Arbeitsvertrag eine andere Regelung, nämlich zu Lasten des Arbeitnehmers, vereinbart, dann ist diese Vereinbarung unwirksam. Die unabdingbaren Pflichten zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers erstrecken sich nämlich auch auf Arbeitsschutzmaßnahmen, die aus hygienischen Gründen erforderlich sind. Der Arbeitnehmer hat daher auch dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten, wenn die Arbeitskleidung ihm übereignet worden ist.

Werden Festveranstaltungen im Ortszentrum durchgeführt, sind damit nicht alle Einwohner unbedingt einverstanden. Sind für die Zelte und sonstigen baulichen Anlagen Baugenehmigungen notwendig, kommt es jedenfalls in Frage, Lärmschutzauflagen aufzunehmen.
Dafür ist von § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz auszugehen. Danach muss ein Festplatz so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert werden und, soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ob schädliche Umwelteinwirkungen in diesem Sinne hervorgerufen werden, richtet sich danach, inwieweit die Beeinträchtigungen erheblich sind.9.2000 - 5 E 708/00 -)..

Grundsätzlich stehen öffentliche Straßen für den Gemeingebrauch zur Verfügung. Geht die Inanspruchnahme darüber hinaus, handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, die die Gemeinden vielfach durch eine Sondernutzungssatzung regeln. Dabei sind sie aber an die Vorgaben durch das Landesstraßenrecht gebunden, sodass es dann nicht in Frage kommt, Sondernutzungen für bestimmte Straßen generell zu verbieten. Vielmehr muss die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis im Ermessen der Behörde stehen. Dabei ist eine Abwägung der gegenseitigen Belange geboten. In die Abwägung einzustellen ist einerseits das Interesse des Sondernutzers an der Durchführung seines Vorhabens mit dem diesem Interesse objektiv beizumessenden Gewicht. Allerdings können auch Belange im Umfeld einer Straße, z.B.12.

Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots, sondern auch während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes weiter zu gewähren. Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lag folgender Fall zugrunde.
Die Parteien stritten darüber, ob die klagende Mutter den ihr auch zur privaten Nutzung überlassenen Pkw während der gesetzlichen Mutterschutzfristen benutzen durfte. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass alle mit dem Firmenfahrzeug anfallenden Kosten, wie Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer, Tankfüllungen, Inspektionen, Reparaturen etc. die Arbeitgeberin trägt. Das Firmenfahrzeug konnte von der Klägerin auch für private Fahrten und Urlaubsfahrten genutzt werden..

Stellt das Gericht im Kündigungsschutzprozess fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, und ist dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, das Arbeitverhältnis fortzusetzen, so kann der Arbeitnehmer beantragen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Für Auflösungsgründe müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden (§ 9 Kündigungsschutzgesetz).
Höhe der Abfindung:
Als Abfindung ist ein Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festzusetzen. Hat der Arbeitnehmer das 50. 10..

Der Arbeitgeber ist nach dem Nachweisgesetz vom 20.7.1995 verpflichtet, den Arbeitnehmer auf einen anzuwendenden Tarifvertrag auch dann hinzuweisen, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Unterlässt er dies, ist es ihm nach § 242 BGB verwehrt, sich gegenüber Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers auf eine im Tarifvertrag befindliche Verfallklausel zu berufen.
Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nieder zu legen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Die Nachweispflicht soll jedem Arbeitnehmer eine Gewähr dafür bieten, welche kollektiven Verträge auf sein Arbeitsverhältnis einwirken. 4..

Mit der Bezeichnung "Klosterbräu" verbindet der Durchschnittsverbraucher Vor-stellungen über die Herstellungsweise des so bezeichneten Bieres. Er geht nicht davon aus, dass es sich dabei um eine Fantasiemarke handelt, denn zum einen ist allgemein bekannt, dass Mönche in der Vergangenheit in erheblichem Umfang eine Brautätigkeit vornahmen und damit auch großes Ansehen erworben haben. Zum anderen werden auch heute noch Brauereien von Mönchsorden betrieben. Daher entnimmt der Durchschnittsverbraucher der Bezeichnung "Klosterbräu", dass die fragliche Brauerei für sich jedenfalls bestimmte tatsächliche Verbindungen zu einer klösterlichen Brautätigkeit in Anspruch nimmt. Ein Unternehmer hatte dann 1875 eine Produktionsstätte auf dem früheren Klostergelände eröffnet.6..

Ein Vermieter hatte Gaststättenräume zunächst an eine Einzelperson vermietet. Später hatte dann diese Einzelperson mit einem anderen eine Gesellschaft gebildet, sodass der Betrieb auf dieser Basis fortgesetzt wurde. Daraus ergaben sich dann für den Vermieter Schwierigkeiten. Er hatte nämlich angenommen, dass die gegründete Gesellschaft anstelle der Einzelperson Vertragspartner nach dem Mietvertrag geworden war.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.4.2001 - XII ZR 43/99 -– führt der Eintritt von Gesellschaftern in den Betrieb eines Einzelkaufmanns aber nicht dazu, dass die neu gegründete Personengesellschaft kraft Gesetzes Vertragspartner eines von diesem abgeschlossenen Vertrags wird. Demgegenüber kommt keine Berufung auf das Handelsrecht in Frage..

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