Zu hohe Wasserrechnung?
Ein Gastwirt traute seinen Augen nicht, als er die Wasserrechnung der Stadtwerke las. Über 20 000 DM sollte er berappen. Das komme nicht in Frage, teilte er den Stadtwerken mit, die abgerechnete Wassermenge sei um ein Vielfaches höher als gewöhnlich. So viel Wasser könne er nicht verbraucht haben, und einen Rohrbruch habe es auch nicht gegeben. Es handele sich offenkundig um einen Fehler in der Rechnung, die er deshalb nicht bezahlen werde. Die Stadtwerke beharrten jedoch auf ihrer Forderung und zogen vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Gastwirt zur Zahlung (2 U 106/00). Wie ein Gutachter bestätigt habe, lasse das Rohrsystem im Haus den Durchfluss der in Rechnung gestellten Wassermenge durchaus zu. Bis jetzt sei in der Abrechnung noch kein Fehler entdeckt worden.