Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers verbietet den Wechsel zur fristlosen Kündigung
BAG-Urteil Az. 2 AZR 605/00 vom 15. November 2001
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber zu entscheiden, ob bei Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für einen Sachverhalt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung besteht, auch wenn die Pflichtverletzung normalerweise bei einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer nicht zur fristlosen Kündigung ausreichen würde.
Der Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Nach dem Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) war er ordentlich unkündbar. Dem Kläger oblag von 1990 bis 1995 als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten unter anderem im städtischen Philharmoniegebäude. Im Dezember 1998 wurde bekannt, dass der Kläger bis 1994 etwa zehn Mal je 100,00 DM in bar von der Firma H.