Firmenfahrzeug: Privater Gebrauch auch während der Mutterschutzfristen
Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots, sondern auch während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes weiter zu gewähren. Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lag folgender Fall zugrunde.
Die Parteien stritten darüber, ob die klagende Mutter den ihr auch zur privaten Nutzung überlassenen Pkw während der gesetzlichen Mutterschutzfristen benutzen durfte. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass alle mit dem Firmenfahrzeug anfallenden Kosten, wie Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer, Tankfüllungen, Inspektionen, Reparaturen etc. die Arbeitgeberin trägt. Das Firmenfahrzeug konnte von der Klägerin auch für private Fahrten und Urlaubsfahrten genutzt werden..