Eingabehilfen öffnen

Beschäftigte, die im Betrieb beim Bierholen verunglücken, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu diesem Urteil kommt das Bundessozialgericht (BSG).
Der Fall: Ein bereits alkoholisierter Arbeiter wollte sich auf einem Besorgungsweg ein Bier aus einem Automaten in einer benachbarten Werkshalle ziehen und wurde dabei durch einen Gabelstapler schwer verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte daraufhin Entschädigungsleistungen ab. Begründung: Einzig der Wunsch nach Alkoholgenuss habe den Arbeiter in die Werkshalle geführt. Dieser diene jedoch nicht dem Erhalt der Arbeitskraft.
Das BSG teilte diese Einschätzung: Der Weg zum Getränkeautomaten habe eigenwirtschaftlichen Interessen, nicht betrieblichen Belangen gedient.
(BSG, AZ: B2U22/OOR).

EU-Verbraucherkommissar David Byrne strebt eine genauere Etikettierung von Lebensmitteln an. Deshalb hat er einen Vorschlag vorgelegt, künftig alle Bestandteile von Lebensmitteln und vor allem Allergene zu kennzeichnen. Konkret werde der Vorschlag die aktuelle Praxis beenden, dass Lebens-
mittelstoffe erst dann gekennzeichnet werden müssen, wenn sie über ein Viertel des Produktes ausmachen. Ferner sollen sämtliche mögliche Allergene auf dem Etikett stehen, auch bei Alkoholika. Beabsichtigt ist eine Änderung der europäischen Kennzeichnungsrichtlinie, die voraussichtlich im Jahr 2004 in Kraft treten wird.

Die Pläne der EU-Kommission belegen, dass Lebensmittelallergien in den Focus des Gesetzgebers geraten sind. 15 verschiedene Allergene identifiziert.B. Mehlstaub).
....

§ 127 Markengesetz regelt den Schutz geographischer Herkunftsangaben gegen irreführende Verwendung für Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft. Um eine geographische Herkunftsangabe in diesem Sinne handelt es sich auch dann, wenn der Verbraucher mit ihr keine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet.
Wenn nun 50% der angesprochenen Verkehrskreise eine geographische Herkunftsangabe bei Bier so verstehen, dass dieses Bier in dem genannten Ort gebraut wird, liegt eine Irreführung vor, wenn das Bier aus einer Braustätte kommt, die etwa 40 km von dem genannten Ort entfernt ist.
Trotzdem bestand kein Unterlassungsanspruch, weil nach dem Markengesetz das Verbot unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht.9..

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 22. November 2001 (Az.: 6 K 1024/00) entschieden, dass bis zu 50% der Aufwendungen für einen beruflich genutzten Computer abziehbar sind, selbst wenn der Umfang der beruflichen Nutzung nicht nachgewiesen werden kann.
Für die Schätzung nahmen sich die Richter die Vorsteuer-Abzugsbeschränkung beim Erwerb von auch privat genutzten Pkw zum Vorbild (§ 15 Abs. 1 b UStG). Mittlerweile vertreten schon drei der sechs Senate des Finanzgerichts die Auffassung, dass - entgegen § 12 Nummer 1 Satz 2 EStG - die beruflich und die privat veranlassten Aufwendungen aufgeteilt werden dürfen und der beruflich veranlasste Teil als Werbungskosten abgezogen werden darf.g. Urteil..

Im Jahre 2001 betrug die Biersteuer 829 Mio EUR von insgesamt 446,2 Mrd EUR Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Branntweinsteuer machte 2,143 Mrd EUR aus, die Kaffeesteuer 1,039 Mrd EUR, die Schaumweinsteuer 457 Mio EUR. Die Getränkesteuer brachte es auf 2 Mio EUR.

Ein Arbeitnehmer erhob Klage gegen die fristgerechte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Begründung, dass die in der Rechtsform einer GmbH geführte Beklagte die Betriebsstilllegung nicht durch die Gesellschafterversammlung beschlossen habe. Über das Vermögen der Beklagten war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Klage war erfolglos.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die eine Kündigung bedingen und sozial rechtfertigen können, zählt insbesondere auch die Stilllegung des Betriebs, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Unter einer Betriebsstilllegung ist die dauerhafte oder für eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeit erfolgende Aufhebung der Betriebsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen.4..

Das BAG hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 entschieden, dass der Betriebsrat auch nach Ende seiner Amtszeit befugt ist, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten.
Die Antragsteller, zwei Rechtsanwälte, vertraten in den Jahren 1997 - 1998 den damals bei der Arbeitgeberin bestehenden dreiköpfigen Betriebsrat in mehreren Beschlussverfahren. Ende April 1998 schieden die drei Betriebsratsmitglieder durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung von Abfindungen aus ihren Arbeitsverhältnissen aus. Ersatzmitglieder, die in den Betriebsrat hätten nachrücken können, gab es nicht. Ein neuer Betriebsrat wurde in der Folgezeit nicht gewählt. Die Arbeitgeberin lehnte einen Ausgleich der Honorarforderung ab.
.

Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar. Das gilt auch für das Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz zahlt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt der Urlaubsabgeltungsanspruch keine einfache Geldforderung dar. Er ist Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht. Deshalb setzt er voraus, dass der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde. Jedoch besteht im Hinblick auf die Pfändbarkeit kein Grund, die Urlaubsabgeltung anders als das Urlaubsentgelt zu behandeln..

Der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) hat mit Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 entschieden, dass eine Entlassungsentschädigung (Abfindung), die ein Arbeitnehmer wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erhält, auch dann steuerbegünstigt ist, wenn der Arbeitgeber für eine gewisse Übergangszeit aus sozialer Fürsorge ergänzende Entschädigungszusatzleistungen gewährt. Dies sind z.B. solche Leistungen, die zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels oder als Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe und Arbeitslosigkeit erbracht werden. Diese Leistungen sind im Zeitpunkt des Zuflusses regulär zu besteuern.
Nach ständiger Rechtsprechung sind außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 1 und Abs. Wird die Abfindung z.B.
....

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine vergleichende Modellrechnung voraussichtlicher Versorgungsansprüche anbietet, um dessen tarifvertraglich eingeräumte Wahlentscheidung zu unterstützen, aus einer bestehenden Versorgungszusage in ein anderes Versorgungssystem zu wechseln, haftet für eine etwaige Unrichtigkeit dieser Modellrechnung.
Ergibt sich aus einer unrichtigen Modellrechnung zu Unrecht, dass die Versorgungsalternative günstiger ist als die bestehende Zusage, und wechselt der Arbeitnehmer daraufhin in dieses Versorgungssystem, muss der Arbeitgeber ihn so stellen, wie er nach der ursprünglichen Versorgungszusage gestanden hätte. Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensverhältnisse des Arbeitnehmers.11.2000 - 3 AZR 13/00).

Werden dunkle Biere - entgegen der in Bayern geltenden Verkehrsauffassung - ausschließlich aus hellem Malz bzw. einem entsprechend zu geringen Anteil an dunklem Malz hergestellt, muss die Abweichung von der Verkehrsauffassung gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) kenntlich gemacht werden.
Bislang erfolgte die Kenntlichmachung bei den o.g. Bieren im Rahmen der Etikettierung in der Regel durch den Zusatz "hergestellt aus hellem Malz".
Auf Grund neuerer EU-Rechtsprechung besteht in Übereinstimmung mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern zukünftig auch die Möglichkeit, die Kenntlichmachung innerhalb des Zutatenverzeichnisses vorzunehmen. "Farbebier" die Bezeichnungen "Rostmalz" bzw. "Rostmalzbier" getreten sind.B.

Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsüberganges nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zum individualrechtlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor der Ablösung durch eine – spätere – Betriebsvereinbarung nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergelten würde. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 14. August 2001 entschieden.
Die Parteien stritten im vorliegenden Fall um die Höhe einer Jahressonderzahlung. Der Kläger war seit 1985 beim TÜV Rheinland e.V. als anerkannter Prüfer beschäftigt. Die Beklagte führt als beliehenes Unternehmen Überprüfungen der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen durch. Die Beklagte wurde 1995 als Tochtergesellschaft des TÜV Rheinland gegründet. Das Tätigkeitsfeld „Kraftfahrt“ wurde zum 1.

Das Oberlandesgericht Köln hat sich im Urteil vom 24. August 2001 - 6 U 59/01 - mit der Frage befasst, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass ein Getränkehändler die ihm von einer Brauerei in zulässiger Weise und bewusst nur mit dem Abfülldatum versehenen Bierfässer eigenmächtig mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum angegebenen Aufkleber versieht. Nach der Auffassung des Gerichts lag ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor; danach hat allein der Hersteller einer Fertigpackung und nicht auch der Händler die Pflicht und auch die Berechtigung, das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Denn niemand anderes als der Hersteller einer Ware kennt alle für die Bestimmung des Zeitpunktes der Haltbarkeit erheblichen Daten..

Gemäß § 12 Gaststättengesetz kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wenn gegen die Gestattung auf die sich aus dem Gaststättenbetrieb ergebenden Umwelteinwirkungen hingewiesen wird, ist die Seltenheit des Anlasses und die sonstigen Umstände zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Richtwerte der Freizeit-Richtlinie überschritten werden. Demgegenüber kann auf die Herkömmlichkeit der Veranstaltung abgestellt werden.
Diese Auffassung hat das Verwaltungsgericht Mainz im Beschluss vom 6.9.2001 - 6 L 829/01 MZ - vertreten. In dem konkreten Fall ging es um eine Veranstaltung, die in fünf Nächte hineinwirkte. Die Nachbarn mussten eventuell Lärm bis 2..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

Craft Brewers Conference & Brew Expo America
Datum 28.04.2025 - 01.05.2025
EBC Symposium
18.05.2025 - 20.05.2025
kalender-icon