Bierholer ohne Versicherungsschutz
Beschäftigte, die im Betrieb beim Bierholen verunglücken, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu diesem Urteil kommt das Bundessozialgericht (BSG).
Der Fall: Ein bereits alkoholisierter Arbeiter wollte sich auf einem Besorgungsweg ein Bier aus einem Automaten in einer benachbarten Werkshalle ziehen und wurde dabei durch einen Gabelstapler schwer verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte daraufhin Entschädigungsleistungen ab. Begründung: Einzig der Wunsch nach Alkoholgenuss habe den Arbeiter in die Werkshalle geführt. Dieser diene jedoch nicht dem Erhalt der Arbeitskraft.
Das BSG teilte diese Einschätzung: Der Weg zum Getränkeautomaten habe eigenwirtschaftlichen Interessen, nicht betrieblichen Belangen gedient.
(BSG, AZ: B2U22/OOR).