Eingabehilfen öffnen

18.07.2002

Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Ein Arbeitnehmer erhob Klage gegen die fristgerechte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Begründung, dass die in der Rechtsform einer GmbH geführte Beklagte die Betriebsstilllegung nicht durch die Gesellschafterversammlung beschlossen habe. Über das Vermögen der Beklagten war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Klage war erfolglos.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die eine Kündigung bedingen und sozial rechtfertigen können, zählt insbesondere auch die Stilllegung des Betriebs, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Unter einer Betriebsstilllegung ist die dauerhafte oder für eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeit erfolgende Aufhebung der Betriebsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen.4..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon