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Nach der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Diskothek entstand Streit darüber, wie hoch die Besucherzahl sein durfte. Der Bauantragsteller hatte es jedoch unterlassen, für das Baugenehmigungsverfahren bestimmte Besucherzahlen zu nennen, was für ihn nachteilig war. So war die Besucherzahl auf 200 Personen beschränkt.
Es wäre Sache des Bauherrn gewesen, zu erwähnen, dass es um ein "besonderes Bauvorhaben" gehen sollte. Dazu gehören auch Vorhaben, für die die Versamm-lungsstättenverordnung gilt. Sie wäre einschlägig gewesen, wenn sich die Bauge-nehmigung auf den Aufenthalt von mehr als 200 Besuchern hätte beziehen sollen.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.1..

Der BGH hat mit einer für die Brauwirtschaft sehr wichtigen Grundsatzentscheidung zur Laufzeit von Bierlieferungsverträgen Stellung genommen. Nach dem zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Leitsatz benachteiligt eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von 10 Jahren den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen im Sinne des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz. Damit ergänzt der BGH seine Rechtsprechung zu Bierbezugsverträgen mit individuell ausgehandelten Laufzeiten, die am Maßstab von § 138 BGB beurteilt werden.
Das Urteil enthält weitere positive Ausführungen, die das Institut des Bierlieferungsvertrages festigen.
(Urteil des BGH von 25. 04. 2001, Az. VIII ZR 135/00).

Eine Arbeitnehmerin stand beim Arbeitgeber in einem bis zum 31. Mai 1999 befristeten Arbeitsverhältnis, das ordentlich kündbar war. Ihr langjähriger Lebensgefährte, zugleich Vater ihrer vierjährigen Tochter, war an Krebs erkrankt und verstarb am 20. Oktober 1998. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis am 28. Oktober zum 30. November 1998 und stellte die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt von der Arbeit frei. Die Arbeitnehmerin hielt die Kündigung für unwirksam. Sie sei zur Unzeit ausgesprochen worden und deshalb treuwidrig oder sittenwidrig. Die Klage war in allen Instanzen erfolglos.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Das Gesetz kennt keinen Sonderkündigungsschutz wegen des Todes eines nahen Angehörigen, eines Ehegatten oder Lebensgefährten..

Während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer ohne Einwilligung des Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen (§ 60 Handelsgesetzbuch). Verletzt der Arbeitnehmer diese Pflicht, so kann der Arbeitgeber von ihm Schadensersatz fordern. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Arbeitgeber Kenntnis von dem Abschluss des Geschäfts erlangt (§ 61 Abs. 2, Handelsgesetzbuch).
Mit der Bestimmung einer einheitlichen dreimonatigen Verjährung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots wird der Zweck verfolgt, den Berechtigten zur raschen Entscheidung zu veranlassen, ob er Ansprüche aus der Vertragsverletzung geltend machen will..

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich im Beschluss vom 9.5.2000 - 3 W 48/00 - mit der Zulässigkeit eines Gewinnspiels befasst. Dafür konnten die Teilnehmer vier farbige Motive sammeln. Sie befanden sich auf der Rückseite der Etiketten eines Flaschenbieres. Auf der Vorderseite war außerdem die Aufforderung abgedruckt: "Hier abziehen". Es gab aber auch noch weitere Möglichkeiten zur Teilnahme.
Das Gewinnspiel war also wenigstens teilweise mit dem Warenabsatz verknüpft, was grundsätzlich unlauter im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist. Das Gewinnspiel wäre nur dann nicht unlauter gewesen, wenn allen Interessenten - abgesehen von einem unbeachtlichen Rest - gleichwertige Alternativen zur Verfügung gestanden hätten und sie davon beim Einkauf auch gewusst hätten..

Die mit einem Aufhebungsvertrag bezweckte Entlassung ist, wenn Voraussetzungen einer Massenentlassung vorliegen, solange unwirksam, als nicht eine formgerechte Massenentlassungsanzeige beim Arbeitsamt eingereicht und dessen Zustimmung eingeholt wird (§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz).
Der konkrete Streitfall: Wegen einer geplanten Betriebsschließung legte der Arbeitgeber allen 26 Arbeitnehmern in einer Betriebsversammlung einen Aufhebungsvertrag vor und erklärte, dass die D-Bank sich für die ausstehenden Löhne "stark gesagt" habe, sofern alle Arbeitnehmer diesen Vertrag unterzeichneten. Anderenfalls sei ein Konkurs unvermeidlich. Der Aufhebungsvertrag sei auch mangels einer Massenentlasssungsanzeige unwirksam. Seine Klage war in allen Instanzen erfolgreich. KSchG unberührt..

Der Ministerrat der Europäischen Union hat dem Antrag des Bayerischen Brauerbundes, die Bezeichnung "Bayerisches Bier" als geographische Herkunftsangabe in der Europäischen Union unter Schutz zu stellen, stattgegeben. Damit ist diese Bezeichnung nunmehr in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft geschützt und darf nur für Bier aus Bayern verwendet werden.

Nach § 1 Zugabeverordnung ist es verboten, neben einer Ware andere Waren als unentgeltliche Zugaben anzukündigen oder zu gewähren. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann Unterlassungs-, Schadensersatzklagen und Bußgelder nach sich ziehen.
Auf Initiative des Landesverbandes in Bayern wurden Mittelstandsempfehlungen in Bayern erarbeitet und von der bayerischen Landeskartellbehörde genehmigt. Diese Mittelstandsempfehlungen sollen als unverbindliche Richtlinien dazu motivieren, bei der Vergabe von Festinventar einheitliche Bedingungen zu schaffen und zu verhindern, dass Festgarnituren unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gerade kleine und mittlere Brauereien werden durch die Vergabe von Festinventar erheblich belastet. Abgesehen davon, dass brauereieigenes Inventar z.T....

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlässt und dann einen Unfall erleidet, besteht eine Eintrittspflicht der Berufsgenossenschaft, soweit der Arbeitnehmer betriebsdienliche Vorgänge verfolgte oder zumindest eine Tätigkeit ausübte, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt sind.
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2000 - B 2 U 22/99 R - kann davon nicht ausgegangen werden, wenn sich der Unfall des Arbeitnehmers auf dem Rückweg von einem Getränkeautomaten zu seinem Arbeitsplatz ereignet, nachdem er eine Flasche Bier entnommen hatte. Ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann daher nur bei Nachweis besonderer Umstände angenommen werden. Der Entschluss, Bier aus dem Automaten zu holen und zu trinken, lag allein beim Arbeitnehmer..

Am 16. Februar 2001 hat der Bundesrat der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Mit dieser neuen Trinkwasserverordnung wird die novellierte EG-Trinkwasser-Richtlinie (1) vom 3. November 1998
(im Folgenden EG-Rl 1998 genannt) "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in deutsches Recht umgesetzt.

Diese EU-Vorgaben wurden in die nationale "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung (3) - im Folgenden TrinkwV 2001 genannt)" eingearbeitet, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird. Gleichzeitig wird die z.Z. gültige Trinkwasserverordnung (4) vom 5.a.
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Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sollen abgeschafft werden. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsprozess.

Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sind oft als Fossilien der deutschen Gesetzeslandschaft bezeichnet worden. Beide Bestimmungen wurden Anfang der 30er Jahre zum Schutz des Verbrauchers erlassen. Damals hatte der Kunde kaum Möglichkeiten, Preise zu vergleichen. Um die Verbraucher vor unseriösen Fantasiepreisen zu schützen, wurde daher das Rabattgesetz verabschiedet. Es hinderte die Händler daran, den Preis für ein Produkt extrem hoch anzusetzen, um dem Kunden anschließend saftige Rabatte zu gewähren, die den Eindruck erweckten, es handle sich um ein Schnäppchen.com und Primus-Online untersagt.
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Eine Arbeitgeberin verlangte von ihren Arbeitnehmern, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit generell durch eine vor Ablauf des dritten Kalendertags nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst nur einen Tag dauert. Der Betriebsrat sah hierin eine mitbestimmungspflichtige Regelung der betrieblichen Ordnung und machte sein Mitbestimmungsrecht durch Klage geltend. Die Arbeitgeberin sei nicht berechtigt, ohne seine vorherige Beteiligung die Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu fordern. Das Arbeitsgericht gab dem Klageantrag statt, das Landesarbeitsgericht wies ihn ab. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats führte zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. 1, BVG. Januar 2000 - 1 ABR 3/99)..

Als ein Verkaufsfahrer eingestellt wurde, gab dessen Mutter eine selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Beschäftigungsverhältnis ab. Deshalb wurde die Mutter später auf Zahlung der Höchstsumme von 5000 DM in Anspruch genommen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2000 - 8 AZR 286/99 - war die Bürgschaftsvereinbarung gemäß § 9 Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen aber unwirksam. Es ging um das Versprechen eines Einstehens für künftige Verbindlichkeiten, was Anlass für eine formularmäßige Höchstbetragsbürgschaft sein kann. Jedoch muss der Bürge schon bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages erkennen können, aus welchem Grunde und bis zu welcher Höhe die Forderungen entstehen werden..

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