Kein Mieterwechsel durch Gesellschaftsgründung
Ein Vermieter hatte Gaststättenräume zunächst an eine Einzelperson vermietet. Später hatte dann diese Einzelperson mit einem anderen eine Gesellschaft gebildet, sodass der Betrieb auf dieser Basis fortgesetzt wurde. Daraus ergaben sich dann für den Vermieter Schwierigkeiten. Er hatte nämlich angenommen, dass die gegründete Gesellschaft anstelle der Einzelperson Vertragspartner nach dem Mietvertrag geworden war.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.4.2001 - XII ZR 43/99 - führt der Eintritt von Gesellschaftern in den Betrieb eines Einzelkaufmanns aber nicht dazu, dass die neu gegründete Personengesellschaft kraft Gesetzes Vertragspartner eines von diesem abgeschlossenen Vertrags wird. Demgegenüber kommt keine Berufung auf das Handelsrecht in Frage..