Eingabehilfen öffnen

11.10.2001

Neues immissionsrechtliches Genehmigungsrecht

Seit dem 1. August 2001 gilt die Neuregelung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsrechts, das jetzt im wesentlichen auf europäischem Recht basiert. Geändert wurden insbesondere das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundesimmissionsschutzgesetz und verschiedene immissionsschutzrechtliche Verordnungen. Für Brauereien, die Neuanlagen oder wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen planen, resultieren daraus einige Neuerungen.
Von besonderem Interesse ist, dass nicht zuletzt auf Betreiben des Deutschen Brauer-Bundes Brauereien mit einem Tagesausstoß von weniger als 200 hl (entspricht ca. 73 000 hl pro Jahr) völlig aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht entlassen worden sind. nach dem Wasserrecht durchlaufen. 73 000 hl bis ca.B..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon