Neues immissionsrechtliches Genehmigungsrecht
Seit dem 1. August 2001 gilt die Neuregelung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsrechts, das jetzt im wesentlichen auf europäischem Recht basiert. Geändert wurden insbesondere das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundesimmissionsschutzgesetz und verschiedene immissionsschutzrechtliche Verordnungen. Für Brauereien, die Neuanlagen oder wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen planen, resultieren daraus einige Neuerungen.
Von besonderem Interesse ist, dass nicht zuletzt auf Betreiben des Deutschen Brauer-Bundes Brauereien mit einem Tagesausstoß von weniger als 200 hl (entspricht ca. 73 000 hl pro Jahr) völlig aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht entlassen worden sind. nach dem Wasserrecht durchlaufen. 73 000 hl bis ca.B..