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Ein als Exportsachbearbeiter beschäftigter Arbeitnehmer hatte bei der Einführung einer neuen Telefonanlage in seinem Arbeitszimmer einen Apparat zur alleinigen Benutzung erhalten. Er wurde darauf hingewiesen, daß Privatgespräche nur in dringenden Fällen geführt werden dürfen und durch Vorwahl einer „6“ zu kennzeichnen sind, damit diese am Monatsende dem Arbeitgeber erstattet werden können. Eine Kontrolle ergab, daß der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von drei Monaten 163 Privatgespräche (22% aller Gespräche) geführt hatte, ohne vorher die Zahl „6“ vorzuwählen. Damit waren zu Lasten des Arbeitgebers Gesprächskosten von insgesamt 227,40 DM verursacht worden. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Termin..

Nach Beschluß des Landgerichtes Frankfurt/Main wurden jetzt eine halbe Million gefälschter Mineralbrunnenflachen vernichtet. Mit diesen Plagiatflaschen (grüne Mineralwasserflasche) hatte ein Hersteller von einfachem Tafelwasser versucht, seinem Produkt den Nimbus von staatlich anerkanntem, natürlichem Heil- oder Mineralwasser zu verleihen.

Durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann einem Grundstückseigentümer die Herstellung, der Ausschank, die Lagerung, der Verkauf und der Vertrieb von Bieren und/oder alkoholfreien Getränken untersagt werden. Eine solche Dienstbarkeit ist auch dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen soll, eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern. Dabei ist die Dienstbarkeit grundsätzlich unabhängig von der Bezugsvereinbarung.
Nun kann ein Grundstückseigentümer generell die Löschung einer Dienstbarkeit verlangen, wenn die Auslegung der Sicherungsvereinbarung ergibt, daß die Brauerei sie bei Beendigung der Bezugsverpflichtung zu gewähren hat, oder wenn der Zweck der Dienstbarkeit sich ausschließlich in der Sicherung der bestehenden Bezugsverpflichtung erschöpft.4..

Dem Versorgungsempfänger steht bei vollständiger Einstellung der Betriebstätigkeit durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Insolvenzschutz zu (§ 7 Betriebsrentengesetz). Träger des Insolvenzschutzes ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Der Sicherungsfall setzt voraus, daß der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit vollständig beendet und offensichtlich keine Konkursmasse vorhanden ist, die zur Kostendeckung eines Konkursverfahrens ausreicht. Das Merkmal der offensichtlichen Masselosigkeit muß vorliegen, um den Sicherungsfall eintreten zu lassen. Der Sicherungsfall wird ausgelöst, wenn objektiv eine Masselosigkeit vorliegt. Entscheidend ist die Sicht eines entsprechend unterrichteten, unvoreingenommenen Betrachters. Diese können die Vermögensverhältnisse nur schwer durchschauen. 12..

Als der Verpächter die Zahlung des vereinbarten Pachtzinses forderte, machte der Pächter geltend, der Pachtvertrag wäre sittenwidrig.
Generell kommt Sittenwidrigkeit in Betracht, wenn dem Pächter Leistungen auferlegt werden, die er realistischer Weise durch das Pachtobjekt nicht erwirtschaften kann, wenn der Pächter nur für die Einnahmen des Verpächters arbeitet und es ihm nicht möglich ist, aus dem gepachteten Objekt ein Einkommen für seinen Lebensunterhalt zu erzielen.
Dafür ist es in subjektiver Hinsicht erforderlich, daß der Verpächer die Umstände kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, oder er sich dieser Kenntnis bewußt oder grob fahrlässig verschließt. Nicht erforderlich ist dagegen die Absicht, den Pächter zu schädigen oder das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit.h..

Das OLG Düsseldorf hatte einen Darlehens- und Bierlieferungsvertrag zu beurteilen, in dem ein ausschließlicher Bierbezug bezogen auf eine insgesamt abzunehmende Biermenge vereinbart worden war. Das Darlehen ist vollständig zurückgezahlt worden. Von der vereinbarten Biermenge ist aber lediglich ein Teil abgenommen worden. Der Beklagte gab seine selbständige Tätigkeit auf und veräußerte den Betrieb, ohne daß er für die weitere Erfüllung der Bierbezugsverpflichtung gesorgt hat. In dem Betrieb ist seitdem anderweitig Bier bezogen worden.
Das OLG Düsseldorf hat der klagenden Brauerei einen geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB zuerkannt, weil der vertraglich vereinbarte Bierbezug ohne ausreichenden Grund vorzeitig beendet worden ist. 11.

Unter dem Titel „Neue Biere nach dem Feinheitsgebot gebraut” legte Dipl.-Ing. Axel Kiesbye, Braumeister der Brauerei Sigl in Obertrum, Österreich, bei der Arbeitstagung des Bundes Österreichischer Braumeister und Brauereitechniker in Graz mit dem bewußt provokativ formulierten Titel seine Gedanken über das Reinheitsgebot dar.
Die Ursprünge des Reinheitsgebotes lagen damals nicht nur im Schutz vor gesundheitlich bedenklichen Zusatzstoffen und um die Biere haltbarer zu machen. So war es auch ein Mittel der Kirche, heidnische Gebräuche zu eliminieren. Daneben war es ein wirtschaftliches Instrumentarium, die bayrischen Brauer zu bevorteilen und eine Art Steuerreform zur Vereinheitlichung der Steuerabgaben zu erzielen. Chemische Zusätze sollten weiterhin wie bisher nicht erlaubt sein..

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung der Bundesrepublik Deutschland (LMHV) vom 05. August 1997, ausgegeben zu Bonn am 08. August 1997, regelt im § 4 betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen. Im Absatz 1 ist die Forderung zu einem HACCP-Konzept definiert, im Absatz 2 werden betriebseigene Maßnahmen zur Unterrichtung und Schulung in

Der Konkursverwalter eines Betriebes einer GmbH mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern hatte den Betrieb stillgelegt. Er vereinbarte mit den Arbeitnehmern, die keinen Betriebsrat gewählt hatten, einen „Interessenausgleich und Sozialplan”. Ein Arbeitnehmer, der 18 000 DM als Abfindung erhalten sollte, beantragte, seine Forderung aus dem Sozialplan zur Konkurstabelle festzustellen.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98):
Ein Sozialplan im Sinne von Paragraph 112 Betriebsverfassungsgesetz ist nicht wirksam aufgestellt worden. Er setzt zwingend die Mitwirkung des Betriebsrats voraus. Das ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden..

Zum Sachstand der Diskussion zur Thematik Verpackungsverordnung in Anbetracht der möglichen Unterschreitung der 72-%-Mehrwegquote teilte der Deutsche Brauer-Bund (DBB) folgendes mit:
q Die Quote für das Kalenderjahr 1998 ist im Vergleich zum Vorjahreswert von 71,35% wiederum gesunken, der genaue Wert wurde jedoch noch nicht publiziert.
q Die Fehlerbandbreite bei der Ermittlung der Quote dürfte wesentlich höher sein als bisher angenommen.
q Die laufende Nacherhebung wird sicher eine weiter sinkende Quote ergeben. Ob die Quote unterschritten wird, hängt letztendlich von der neu festzulegenden Fehlerbandbreite ab.
q Die Drohung mit der Einführung von Bepfandung und Rückgabe von Einweg hat keine Stabilisierung des Mehrweganteils gebracht..

Unter Berücksichtigung sämtlicher seit 1993 in Kraft getretener Veränderungen wurde die Gefahrstoffverordnung in einer Neufassung vom 15. 11. 1999 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999, Teil 1 Nr. 52, ausgegeben am 29. 11. 1999, veröffentlicht.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 84) hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerechtfertigt behandelt fühlt. Durch die Erhebung der Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch dann keine Nachteile entstehen, wenn sich die Beschwerde als ungerechtfertigt herausstellt. Eine Kündigung kann allerdings wegen des Inhalts oder der Begleitumstände dann gerechtfertigt sein, wenn völlig haltlose, schwere Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten erhoben werden oder die wiederholte Einlegung grundloser Beschwerden den Arbeitnehmer als Querulanten ausweist. 1. 1999 – 8 (10) Sa 1215/98)..

In einem Rechtsstreit verlangte der Betriebsrat von der Arbeitgeberin, ihm vor Einstellungen alle Arbeitsverträge vorzulegen, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes kontrollieren zu können. Die Arbeitgeberin verwendet Formulararbeitsverträge, deren Inhalt mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und die alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben vorsehen. Der Betriebsrat war der Auffassung, er benötige die ausgefüllten Arbeitsverträge, da er nur so prüfen könne, ob die vorgesehenen Angaben in ihnen auch tatsächlich enthalten seien. Die Arbeitgeberin meinte, die Einsichtnahme des Betriebsrats in die Arbeitsverträge sei zu dem verfolgten Zweck nicht erforderlich. Die Kenntnis des Betriebsrats von der Verwendung der Formulararbeitsverträge sei ausreichend. 10. 1999 – 1 ABR 75/98)..

Ein Sozialplan stellte für die Bemessung der Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitsverhältnis etwa 4,5 Jahre wegen Mutterschutzes und Erziehungsurlaubes ruhte, erhielt eine Abfindung, bei der nur die Zeit ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung berücksichtigt wurde. Sie verlangte daher eine Abfindung nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. Ihre Klage hatte Erfolg.

Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 19. Mai 1998 (4 Sa 773/97): Unter Betriebszugehörigkeit ist nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und der feststehenden Rechtsterminologie der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen..

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