Betriebsrente: Insolvenz bei Betriebsstillegung
Dem Versorgungsempfänger steht bei vollständiger Einstellung der Betriebstätigkeit durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Insolvenzschutz zu (§ 7 Betriebsrentengesetz). Träger des Insolvenzschutzes ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Der Sicherungsfall setzt voraus, daß der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit vollständig beendet und offensichtlich keine Konkursmasse vorhanden ist, die zur Kostendeckung eines Konkursverfahrens ausreicht. Das Merkmal der offensichtlichen Masselosigkeit muß vorliegen, um den Sicherungsfall eintreten zu lassen. Der Sicherungsfall wird ausgelöst, wenn objektiv eine Masselosigkeit vorliegt. Entscheidend ist die Sicht eines entsprechend unterrichteten, unvoreingenommenen Betrachters. Diese können die Vermögensverhältnisse nur schwer durchschauen. 12..