Zu den Kriterien für die Zulässigkeit von Gewinnspielen:
Eine Mineralölgesellschaft hatte in ihren Tankstellen 1994 ein Gewinnspiel veranstaltet: die “große Formel M Rubbelaktion“. In den Verkaufsräumen und auf den Fahrbahnen wurden Boxen (versehen mit einem Bild von Michael Schumacher) aufgestellt, denen die Interessenten Rubbellose entnehmen konnten. Zu gewinnnen waren Autos, Mountainbikes und Reisen.
Die Mineralölgesellschaft hatte ihre Tankstellen-Pächter ausdrücklich aufgefordert, die Glücksboxen soweit wie möglich von den Verkaufsräumen entfernt aufzustellen, damit sie auch von Fußgängern und Fahrradfahrern zu erkennen seien und die Interessenten „unbefangen und unbeobachtet am Gewinnspiel teilnehmen“ könnten, „ohne den Verkaufsraum betreten zu müssen“. (Urteil des BGH v..
Eine Frau fuhr morgens von ihrer Wohnung auf dem üblichen Weg in Richtung ihrer Arbeitsstätte. Kurz vor ihrer Arbeitsstätte bog sie von der Fahrtrichtung ab und nahm einen Arzttermin wahr. Die ärztliche Behandlung dauerte etwa 1 1/4 Stunden. Bei der Weiterfahrt zur Arbeitsstätte erlitt sie einen Verkehrsunfall.
Das Bayerische Landessozialgericht verurteilte die Berufsgenossenschaft, das Ereignis als Arbeitsunfall zu entschädigen. Diese Entscheidung hob das Bundessozialgericht auf und wies die Klage ab: Der Frau steht kein Anspruch auf Entschädigung zu, weil sich der Unfall während einer nicht versicherten Unterbrechung des Weges zum Ort der Tätigkeit ereignet hat. 5. 1998 – B 2 U 40/97 R).
Dipl.-Volkswirt Alois Stadlbauer.
Die Neufassung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Vorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt (98/98/EG) ist jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (L 355 vom 30. 12. 1998) erschienen. Sie umfaßt insgesamt 624 Seiten. Die 15 Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2000 Zeit, die Vorschriften in innerstaatliches Recht zu übertragen. Mit der Neufassung wurde lt. Dr. P. Dilly, Hamburg, die ursprünglich aus dem Jahr 1967 stammende Richtlinie zum fünfundzwanzigsten Mal überarbeitet. Die Steuerbefreiung energieintensiver Branchen sei auch nach EU-Recht möglich, wenn sie befristet werde oder wenn das Gesetz einen festen Zeitpunkt für eine Überprüfung der Begünstigung erhalte. Sie betragen für ein Unternehmen mit ca.-H..
Im Falle einer vom Arbeitnehmer selbst unmißverständlich erklärten fristlosen Kündigung kann es ihm wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt sein, sich auf die Unwirksamkeit einer Kündigung zu berufen.
Im vorliegenden Rechtsstreit war es zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten wiederholt zu Spannungen und schließlich zu einem Streit gekommen. Dabei soll der Arbeitnehmer mehrfach erklärt haben, seine Entscheidung stehe fest, er höre sofort auf und kündige fristlos. Die Firma bestätigte dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung. Nachträglich bestritt der Arbeitnehmer, mündlich gekündigt zu haben. Jedenfalls sei eine eventuelle Kündigung unwirksam, da der Arbeitsvertrag für Kündigungen die Schriftform vorsehe und ein wichtiger Grund fehle.12.1997 – 2 AZR 799/96).
Wenn ein Gaststättenbetrieb veräußert wird, wird der Erwerber Arbeitgeber des vorhandenen Personals, soweit es sich dabei um einen Betriebsübergang handelt. Dafür muß eine Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit gegeben sein. Der Begriff „Einheit“ bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung. Bei der Prüfung, ob eine Einheit übergegangen ist, müssen sämtliche, den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen berücksichtigt werden. Eine Einheit darf allerdings nicht nur als bloße Tätigkeit verstanden werden.
Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 11. 9. 1997 – 8 AZR 555/95 – vertreten. So war beispielsweise die Etablissementsbezeichnung geändert worden.
Wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, ist die neue TA Lärm zum 1. 11. 1998 in Kraft getreten. Sie enthält einige inhaltliche Veränderungen gegenüber der alten Fassung, die auch Brauereien betreffen.
Nur solche Biere dürfen die Vorsilbe „Bio“ oder „Öko“ tragen, die entsprechend EWG-Verordnung Nr. 2092/91, der sogenannten EG-Bio-Verordnung, hergestellt werden. Diese Verordnung legt die Vorschriften für den Anbau und die Weiterverarbeitung im ökologischen Landbau sowie die entsprechende Kennzeichnung fest.
Die Einhaltung dieser Verordnung wird auf den landwirtschaftlichen Betrieben und bei allen Verarbeitungsunternehmen regelmäßig durch unabhängige, staatlich zugelassene Kontrolleure geprüft.
Strenger noch als die EU-Verordnung sind die Bioland-Richtlinien. Nur solche Öko-Produkte dürfen das Bioland-Zeichen tragen, die den hohen Anforderungen an Herstellung und Verarbeitung entsprechen..
Nach der bisherigen Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) durften Sachkundige nach § 16 dieser Verordnung die Prüfungen von Getränkeschankanlagen vor Inbetriebnahme und in bestimmtem Umfang die Prüfung von Getränkebehältern durchführen.
Konkret wurde bei Schankanlagen geprüft und bescheinigt, daß Anlagen oder Bauteile ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, daß vorgeschriebene Überdruckmeßgeräte vorhanden sind und verwendete Rohre die Werkstoffanforderungen erfüllen. Die Prüfung der Getränkebehälter beschränkte sich auf die Behältergruppe IV und die Aufstellungsprüfung bzw. auf eine außerordentliche Prüfung nach behördlicher Anordnung.
War nach der bisherigen SchankV für die wiederkehrende Prüfung der Schankanlage die zuständige Behörde verantwortlich, so darf nach § 12 Abs.1.1999.
Die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den Angaben „ohne Gentechnik” stellt hohe Anforderungen. Darauf verweist der Deutsche Brauer-Bund in einer seiner letzten Mitteilungen. Es genügt nicht, darauf hinzuweisen, daß im Endprodukt keine gentechnisch veränderten Bestandteile nachgewiesen werden können. Der gesamte Lebensweg des Produkts muß bis in weit vorgelagerte Bereiche zurückverfolgt werden.
Lt. Deutschem Brauer-Bund läßt sich der Inhalt der neuen Verordnung wie folgt zusammenfassen:
q Der Hinweis auf Gentechnikfreiheit ist freiwillig. Es darf nur der Wortlaut „ohne Gentechnik” verwendet werden. Auch im vorgelagerten Bereich ist dann der Einsatz der Gentechnik verboten, z.B. Diskutiert werden Werte bis zu 3%. Insofern besteht lt..
Verstößt ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen erneut gegen ein zwingend vorgeschriebenes Rauchverbot, kann eine Kündigung auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt sein. Ein 49jähriger Arbeitnehmer war seit 1982 in einem Fleischverarbeitungsbetrieb als Fleischzerleger beschäftigt. Mit Schreiben vom 5. 3. 1992 wies der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf das Rauchverbot und die Beachtung der Fleischhygiene-Verordnung hin. Später erteilte er dem Arbeitnehmer wieder Abmahnungen, da dieser trotz strikten Rauchverbots erneut mehrfach rauchend angetroffen wurde. Schließlich kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht nach Anhörung des Betriebsrats. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers blieb erfolglos. 6.
Dipl.-Vw.
Ein als Monteur beschäftigter Arbeitnehmer unternahm mit einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers eine Fahrt zur Erledigung eines Arbeitsauftrages. Zuvor hatte er im Betrieb Alkohol getrunken. Er war alkoholabhängig. Auf der Fahrt verursachte er einen Verkehrsunfall, bei dem er verletzt wurde. Er war länger als sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Blutalkoholuntersuchung ergab eine Konzentration von 1,2 l Promille. Der Arbeitgeber lehnte eine Entgeltfortzahlung ab. Die Klage des Arbeitnehmers war erfolglos.
Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte am 23. 7. 1997 (1 Sa 2416/96): Tritt ein Arbeitnehmer nach erheblichem Alkoholgenuß und einer erheblichen Blutalkoholkonzentration eine Autofahrt an, dann handelt er stets schuldhaft im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.-Vw. A. Stadlbauer.
Die Filtrox AG, St. Gallen (CH) hat am 6. 11. 1998 gegen die Firma KHS Maschinen- und Anlagenbau AG Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Vorbenutzungsrechts an dem Europäischen Patent 0 203 206 unseres Hauses, betreffend rückspülbare Filterkerzen für Anschwemm-Kerzenfilter, vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben. Nach Auskunft von Rechts- und Patentanwälten hat die gegen KHS eingereichte Klage der Filtrox AG gute Erfolgsaussichten. In der umfangreichen Vorkorrespondenz war KHS der Nachweis des behaupteten Vorbenutzungsrechts nicht gelungen. Wie Filtrox ausdrücklich betonte, wird die Firma alles tun, daß ihren Kunden aus der Auseinandersetzung keine Nachteile erwachsen.
Zusammenfassung
Haustrunk kann im Einzelfall als höchstpersönliches Recht des Anspruchsberechtigten angesehen werden, wenn dieser über das übliche Pachtverhältnis hinausgehende Leistungen für den Pächter, hier eine Brauerei, erbringt. Das Recht auf Haustrunk erlischt auch nicht durch Eigentumswechsel.
Sachverhalt
Eine bekannte oberfränkische Privatbrauerei hat mit einem Verpächter 1993 einen 10-Jahres-Vertrag abgeschlossen, in dem u.a. dem Verpächter das Recht auf einen monatlichen Haustrunk, bestehend aus mehreren Kästen Bier und Limonade, für die Dauer des Vertrages eingeräumt wurde.”
1997 verkaufte der Eigentümer das Anwesen samt Gaststätte. Der Käufer verzichtet auf den „Haustrunk”, der gem.B. (Aktenzeichen: Amtsgericht Hof, 14 C 1918/97).
Rechtlich kommt es durchaus in Frage, zugunsten eines Getränkelieferanten eine beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit ins Grundbuch einzutragen, durch welche dem Grundstückseigentümer die Herstellung, der Ausschank, die Lagerung, der Verkauf oder Vertrieb bestimmter Getränke für einen konkreten Zeitraum untersagt wird. Eine solche Dienstbarkeit ist nach der Rechtsprechung auch dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern.
Bei dieser Ausgangslage hat sich der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. 4. 1998 Vlll ZR 377/96 mit der Frage befaßt, ob der Grundstückseigentümer die Löschung einer zugunsten einer Brauerei eingegangenen Dienstbarkeit verlangen kann, wenn der Brauereibetrieb eingestellt wird.
Dr. O..
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