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01.12.1998

Ohne Gentechnik

Die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den Angaben „ohne Gentechnik” stellt hohe Anforderungen. Darauf verweist der Deutsche Brauer-Bund in einer seiner letzten Mitteilungen. Es genügt nicht, darauf hinzuweisen, daß im Endprodukt keine gentechnisch veränderten Bestandteile nachgewiesen werden können. Der gesamte Lebensweg des Produkts muß bis in weit vorgelagerte Bereiche zurückverfolgt werden.
Lt. Deutschem Brauer-Bund läßt sich der Inhalt der neuen Verordnung wie folgt zusammenfassen:
q Der Hinweis auf Gentechnikfreiheit ist freiwillig. Es darf nur der Wortlaut „ohne Gentechnik” verwendet werden. Auch im vorgelagerten Bereich ist dann der Einsatz der Gentechnik verboten, z.B. Diskutiert werden Werte bis zu 3%. Insofern besteht lt..

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