Gefährliche Stoffe kennzeichnen
Die Neufassung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Vorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt (98/98/EG) ist jetzt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (L 355 vom 30. 12. 1998) erschienen. Sie umfaßt insgesamt 624 Seiten. Die 15 Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2000 Zeit, die Vorschriften in innerstaatliches Recht zu übertragen. Mit der Neufassung wurde lt. Dr. P. Dilly, Hamburg, die ursprünglich aus dem Jahr 1967 stammende Richtlinie zum fünfundzwanzigsten Mal überarbeitet. Die Steuerbefreiung energieintensiver Branchen sei auch nach EU-Recht möglich, wenn sie befristet werde oder wenn das Gesetz einen festen Zeitpunkt für eine Überprüfung der Begünstigung erhalte. Sie betragen für ein Unternehmen mit ca.-H..