Alles bio? Alles klar!
Nur solche Biere dürfen die Vorsilbe „Bio“ oder „Öko“ tragen, die entsprechend EWG-Verordnung Nr. 2092/91, der sogenannten EG-Bio-Verordnung, hergestellt werden. Diese Verordnung legt die Vorschriften für den Anbau und die Weiterverarbeitung im ökologischen Landbau sowie die entsprechende Kennzeichnung fest.
Die Einhaltung dieser Verordnung wird auf den landwirtschaftlichen Betrieben und bei allen Verarbeitungsunternehmen regelmäßig durch unabhängige, staatlich zugelassene Kontrolleure geprüft.
Strenger noch als die EU-Verordnung sind die Bioland-Richtlinien. Nur solche Öko-Produkte dürfen das Bioland-Zeichen tragen, die den hohen Anforderungen an Herstellung und Verarbeitung entsprechen..