Kraftfahrzeugfahrt unter Alkoholeinfluß
Ein als Monteur beschäftigter Arbeitnehmer unternahm mit einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers eine Fahrt zur Erledigung eines Arbeitsauftrages. Zuvor hatte er im Betrieb Alkohol getrunken. Er war alkoholabhängig. Auf der Fahrt verursachte er einen Verkehrsunfall, bei dem er verletzt wurde. Er war länger als sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Blutalkoholuntersuchung ergab eine Konzentration von 1,2 l Promille. Der Arbeitgeber lehnte eine Entgeltfortzahlung ab. Die Klage des Arbeitnehmers war erfolglos.
Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte am 23. 7. 1997 (1 Sa 2416/96): Tritt ein Arbeitnehmer nach erheblichem Alkoholgenuß und einer erheblichen Blutalkoholkonzentration eine Autofahrt an, dann handelt er stets schuldhaft im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.-Vw. A. Stadlbauer.