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Recht

In ihrer Kabinettsitzung Anfang Juli 1999 beschloß das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes“ (Drittes Euro-Einführungsgesetz – Drittes EuroEG). Der DEHOGA begrüßt die Kabinettsentscheidung, die einer zentralen Forderung der DEHOGA-Wahlcheckliste Rechnung trägt: Das Euro-Bargeld kommt mit dem „Big Bang“. Der Euro wird ab dem 1. Januar 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank wird ab Jahresbeginn 2002 gemäß dem festgelegten Umrechnungskurs DM-Bargeld in Euro-Bargeld umtauschen. Schon am 22. Cent-Münzen gegeben. Diese Einigung war auch Grundlage für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf.
DM-Bargeld kann bis zum 28..

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Ein Arbeitnehmer fehlte in einem Kalenderjahr an insgesamt 44 Arbeitstagen. 25 dieser Fehltage beruhten auf einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls. Sämtliche Fehltage berücksichtigte der Arbeitgeber zu Lasten der Weihnachtsgratifikation. Unter Ausklammerung der auf dem Arbeitsunfall beruhenden 25 Fehltage hätte sich die Gratifikation um 1233 DM erhöht. Diesen Betrag forderte der Arbeitnehmer mit seiner Klage beim Arbeitsgericht. Nach seiner Meinung hätten die auf den Arbeitsunfall beruhenden Fehlzeiten nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden dürfen, weil die Ursache des Arbeitsunfalls allein im Risikobereich des Arbeitgebers gelegen habe. Klage und Berufung des Arbeitnehmers blieben ohne Erfolg. 3..

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Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17. 9. 1998 – 6 U 1928/98 – ist der Verkauf von Kästen mit Bier während der Ladenschlußzeiten durch eine Tankstelle unzulässig. Aus der Sicht des Gerichts handelt es sich dabei nicht mehr um eine „kleinere Menge“, d.h. Reisebedarf. Reisebedarf sind nur Mengen, die geeignet sind, die mit einer Reise zusammenhängenden Bedürfnisse zu decken oder als Mitbringsel verwendet zu werden. Es muß sich um eine Menge handeln, die zum alsbaldigen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden geeignet ist. Unerheblich war demgegenüber die Argumentation des Tankstelleninhabers, der darauf hingewiesen hatte, daß Bier heute überwiegend kastenweise gekauft wird. Eine andere Beurteilung kommt allerdings in Frage, wenn die Tankstelle gleichzeitig eine Gaststätte ist.

Recht

Das Bundeskartellamt hat mit Datum 10. 03. 1998 unter Nr. 26/98 bekannt gemacht, daß die Genossenschaft Deutscher Brunnen e.G. (DGB) einen dem wesentlichen Inhalt nach wiedergegebenen Vereinbarungskomplex über das Verwenden von grünen 0,75-l-Brunnen-Einheits-Mehrwegflaschen und den dazugehörigen Kunststoffkästen als Normen- und Typenkartell nach § 5 Abs. 1 GWB beim Bundeskartellamt angemeldet hat. Dieser Vereinbarungskomplex ersetzt das inhaltlich weitgehend identische 1985 und 1988 angemeldete Regelungswerk.

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Die Unrentabilität eines Betriebes kann für sich genommen eine Beendigungskündigung nicht sozial rechtfertigen. Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse bedingt sein. Eine Änderungskündigung kann dagegen auch dann gerechtferigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebs einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht, wenn also durch Senkung der Personalkosten die Betriebsstillegung oder Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann oder soll. 8. 1998 – 2 AZR 84/98)..

Recht

In unserer Reihe „Rechtsprobleme in der Gastronomie“ werden praxisrelevante Gerichtsentscheidungen oder Beiträge veröffentlicht, die durch Herrn Rechtsanwalt Walter Baldus, Köln, bearbeitet, ausgewählt und besprochen werden.

Recht

Nachdem ein Pachtzins von 380 000 DM jährlich vereinbart worden war, meinte der Pächter, diese Regelung wäre sittenwidrig. Daraufhin hat sich ein Sachverständiger zu der Angemessenheit der Pachtzinshöhe geäußert. Er meinte, angemessen wäre ein jährlicher Pachtzins von rund 202 000 DM. Dafür kam es nicht auf die vom Verpächter getätigten Investitionen an.

Der Pächter hatte die eingerichteten Gastgewerbebetriebe lediglich zur Nutzung überlassen erhalten, so daß eine angemessene Vergütung nur am Wert dieser Nutzung gemessen werden konnte. Wenn der Verpächter in unwirtschaftlicher Weise investiert hatte, so war dies allein sein Risiko, das mit dem Pachtverhältnis in keinem Zusammenhang stand.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. 9. Dr. tt.

Recht

Ein wortloses Verlassen des Arbeitsraumes nach einem Streit mit dem Vorgesetzten kann den Ausspruch einer fristlosen Eigenkündigung bedeuten. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Landesarbeitsgerichts Frankfurt die Klage einer Büromitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber zurück. Nach einer Auseinandersetzung über Abrechnungsmodalitäten hatte die Mitarbeiterin ihre Schlüssel auf den Schreibtisch geworfen und das Büro ohne weitere Worte verlassen. Auch in den kommenden Tagen sahen die Vorgesetzten sie nicht mehr. Das Unternehmen ging daraufhin mit Recht von einer Eigenkündigung aus.
Markante Verhaltensweisen, wie das Werfen von Schlüsseln oder das Zuschlagen von Bürotüren, erweckten den Eindruck, als wolle die Mitarbeiterin nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sein.

Recht

Bestimmt die Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, daß die Kündigung des Mietverhältnisses durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, dann ist es nicht formwidrig, wenn der kündigende Vertragsteil die Kündigungserklärung durch Faxschreiben dem Empfänger übermittelt.

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