Bestimmt die Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, daß die Kündigung des Mietverhältnisses durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, dann ist es nicht formwidrig, wenn der kündigende Vertragsteil die Kündigungserklärung durch Faxschreiben dem Empfänger übermittelt.
Wenn eine Brauerei eine andere Brauerei an einem entfernt liegenden Ort erwirbt, dort die bisherige Produktion einstellt und dort künftig Bier der eigenen Art herstellt, taucht die Frage auf, welche Bezeichnung dafür verwendet werden kann. Die Rechtslage bestimmt sich in erster Linie nach dem Markengesetz. Danach dürfen geographische Herkunftsbezeichnungen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren benutzt werden, die nicht aus dem Ort stammen, der durch die geographische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft entsteht.
Dabei ist nicht Voraussetzung, daß der Verbraucher mit der Herkunftsangabe eine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet.h.7.
Die Produzentenhaftung auf der Grundlage des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch beschäftigt immer wieder die Gerichte. In einem Urteil vom 2. Februar 1999 (VI ZR 392/97) hat der Bundesgerichtshof jetzt noch einmal zur Frage der Beweislastverteilung Stellung genommen und seine Rechtsprechung bekräftigt. Danach gilt folgender Grundsatz: Entsteht bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Produktes deshalb ein Schaden, weil das Erzeugnis fehlerhaft hergestellt war, so muß der Hersteller beweisen, daß ihm hinsichtlich des Mangels keine objektive Pflichtwidrigkeit und kein Verschulden zur Last fallen. In dem Verfahren ging es um die Schäden, die ein verunreinigtes Torfsubstrat an den Azaleenpflanzen eines Gartenbaubetriebs verursacht hatte..
Im Zusammenhang mit der neuen Schankanlagenverordnung ist immer wieder von Sachverständigen und Sachkundigen die Rede. Um Verwechslungen vorzubeugen, hier die Definition dieser beiden verschiedenen Experten für Schankanlagen.
Sachverständiger: Er ist von einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Institution wie der IHK oder HWK öffentlich bestellt und vereidigt. Voraussetzungen hierfür ist ein Ingenieurstudium oder eine Meisterprüfung sowie weitere Ausbildungen. Derzeit gibt es in Deutschland nur vier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Getränke-Schankanlagen. Sachkundige dürfen die Prüfung zur Inbetriebnahme einer Getränke-Schankanlage abnehmen. Um auch die wiederkehrende Prüfung durchführen zu können, benötigen Sachkundige zusätzliche Aufbaulehrgänge..
Betriebliche Regelungen über die Höhe des Aufwendungsersatzes bei Geschäftsreisen sind nicht mitbestimmungspflichtig. Nach allgemeiner Meinung handelt es sich bei dem Ersatz von Aufwendungen für Geschäftsreisen nicht um Lohn im Sinne des § 87 Absatz 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz. Solche Leistungen haben keinen Vergütungscharakter. Mit dem Ersatz der Reisekosten wird nicht Arbeitsleistung entgolten, nicht einmal die Bereitschaft des Arbeitnehmers, Dienstreisen zu unternehmen. Vielmehr werden ihm lediglich die im Interesse des Arbeitgebers gemachten Aufwendungen erstattet, worauf er nach § 670 BGB grundsätzlich Anspruch hat. Dies gilt auch dann, wenn die betrieblichen Spesensätze die Pauschbeträge übersteigen, die lohnsteuerfrei bleiben. Dem Arbeitgeber ist es unbenommen, z.B. 1 Nr..
Die 4. Auflage des DBB-Papiers „Umfang und Inhalt der Verpflichtung zur Kennzeichnung von Bier“ mit Stand vom 22. Februar 1999 berücksichtigt neben den Änderungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, wie die allgemeine Pflicht zur Angabe eines Zutatenverzeichnisses für Bier, auch die Kennzeichnungspflicht nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung (z.B. bei Leichtbieren). Den Wünschen der Praxis entsprechend ist im Anhang eine Checkliste zur Kennzeichnung von Bier angefügt. Exemplare des Papiers können beim Deutschen Brauer-Bund abgerufen werden.
Ein Meister einigte sich mit seinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung zu beenden. Sie schlossen einen Aufhebungsvertrag. Das Arbeitsamt verlangte daraufhin vom Arbeitgeber das dem ausgeschiedenen Meister gezahlte Arbeitslosengeld. Nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sei er zur Erstattung des Arbeitslosengeldes verpflichtet, wenn keine sozial gerechtfertigte Kündigung vorliege. Außerdem müsse er Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung erstatten. Der Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes kommt der Arbeitgeber jedoch um die Zahlung nicht herum (B 7 AL 80/97 R)..
Es werden Gerichtsentscheidungen ganz oder teilweise veröffentlicht und besprochen, die für die Brauwirtschaft von besonderem Interesse sind. Der Schwerpunkt wird dabei auf Rechtsprobleme gelegt, die im Zusammenhang mit der Gastronomie zu beachten sind.
Ein 1934 geborener Arbeitnehmer war von 1967 bis 1980 beim Arbeitgeber beschäftigt. In einem Versorgungsvertrag versprach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Invaliditätsrente auf Lebenszeit, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ausscheidet und bis dahin mindestens 10 Jahre im Betrieb tätig gewesen ist. Ab 1995 bezieht der Arbeitnehmer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Ab demselben Zeitpunkt begehrte er vom Arbeitgeber die Zahlung der betrieblichen Inaliditätsrente. Der Arbeitgeber lehnte die Rentenzahlung ab, weil der Arbeitnehmer nicht wegen seiner Berufsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Die unverfallbare Anwartschaft betrifft nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen später eintretender lnvalidität des Arbeitnehmers. 6..
Am 17. September 1998 wurde die DIN-Norm 10511 „Gewerbliches Gläserspülen mit Gläserspülmaschinen” in Berlin verabschiedet. Die Norm definiert nach einer Mitteilung der Winterhalter Gastronom GmbH, Meckenbeuren, die technischen und hygienischen Anforderungen an die Gläserspülmaschine wie das Spülergebnis, außerdem wird die Vorgehensweise bei der Prüfung der Maschinen festgelegt.
Hygienische Anforderungen kurz zusammengefaßt:
q Die Gläser müssen sauber sein;
q Die Gläser müssen bei Entnahme aus der Maschine nach 2 min außen trocken sein;
q Die Gesamtkeimzahl in der Reinigerlösung darf nicht mehr als 200 KBE/ml als Richtwert betragen;
q Bei Abklatschuntersuchungen auf den Gläsern dürfen nicht mehr als 5 KBE je 10 cm2 erreicht werden.
Ein unbrauchbarer Computer kann auch bei Bedienungsfehlern zurückgegeben werden. Nichts geht mehr – welcher Computerbesitzer hat es nicht schon erlebt! So erging es auch dem Käufer einer neuen Anlage. Nach einer gewissen Aufwärmzeit traten Thermoeffekte auf, die regelmäßig zum Programmabsturz führten. Das System ließ sich nicht mehr über die Tastatur bedienen, und nach dem Hardware-Neustart gab es Fehler im grafischen Bildwiederholspeicher. Auch das Hardware-Testprogramm streikte und die Textinformation war unzureichend.
Der Käufer hatte wenigstens im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln Glück (19 U 237/96): Es gelang, die von ihm beanstandeten Mängel des Geräts einer vom Sachverständigen angeordneten Testreihe zu reproduzieren..
Mit größter Wahrscheinlichkeit bleibt im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 die Möglichkeit der Teilwertabschreibung auf Forderungen erhalten. Dies teilten die Brauerverbände mit. Im „Steuerentlastungsgesetz“ soll der § 6 EStG völlig neu formuliert werden. U.a. ist in § 6a) bb) die Formulierung vorgesehen: „Ist der Teilwert ... niedriger, so kann dieser angesetzt werden.“ Im Entwurf wird dies wie folgt begründet: „Die Regelung dient dazu, die Teilwertabschreibung grundsätzlich beizubehalten. Hierzu werden insbesondere ein striktes Wertaufholungsgebot eingeführt und ein Übermaß an Teilwertabschreibungen im Bereich des Vorratsvermögens eingeschränkt.“
Nach § 3 Bierverordnung darf Bier mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 7% nur unter der Bezeichnung „Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt“ in den Verkehr gebracht werden. Bier mit einem Stammwürzegehalt von 7% oder mehr, aber weniger als 11% darf nur unter der Bezeichnung „Schankbier“ in den Verkehr gebracht werden.
Bei dieser Ausgangslage hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main im Urteil vom 5. 6. 1997 – 6 U 178/96 – mit der Frage befaßt, ob bei Verwendung der betreffenden Bezeichnung „Schankbier“ der Zusatz „Pilsner Brauart“ verwendet werden darf. Jedoch trifft die Bierverordnung keine Regelung, welche Art von Bier als „Pils“ bezeichnet werden darf. Darüber besagen auch andere gesetzliche Bestimmungen nichts. Dr. O..
Am 1. Januar 1999 ist das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I Nr. 85 vom 28. 12. 1998).
Mit diesem Gesetz werden insbesondere die Regelungen des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 wieder rückgängig gemacht. Das Beschäftigungsförderungsgesetz sollte durch Einschränkungen des Kündigungsschutzes und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Neueinstellung von Arbeitnehmern fördern. Dieses Ziel wurde, so die Begründung des Gesetzgebers, nicht erreicht. Der Schwellenweit, bis zu dem Betriebe dem Kündigungsschutzgesetz nicht unterliegen, wurde von zehn Arbeitnehmern wieder auf fünf Arbeitnehmer herabgesetzt. Januar 1998).
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