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21.05.1999

Wer ist wer? Sachverständige und Sachkundige

Im Zusammenhang mit der neuen Schankanlagenverordnung ist immer wieder von Sachverständigen und Sachkundigen die Rede. Um Verwechslungen vorzubeugen, hier die Definition dieser beiden verschiedenen Experten für Schankanlagen.
Sachverständiger: Er ist von einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Institution wie der IHK oder HWK öffentlich bestellt und vereidigt. Voraussetzungen hierfür ist ein Ingenieurstudium oder eine Meisterprüfung sowie weitere Ausbildungen. Derzeit gibt es in Deutschland nur vier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Getränke-Schankanlagen. Sachkundige dürfen die Prüfung zur Inbetriebnahme einer Getränke-Schankanlage abnehmen. Um auch die wiederkehrende Prüfung durchführen zu können, benötigen Sachkundige zusätzliche Aufbaulehrgänge..

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