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10.03.1999

Programmabsturz nach Aufwärmzeit

Ein unbrauchbarer Computer kann auch bei Bedienungsfehlern zurückgegeben werden. Nichts geht mehr – welcher Computerbesitzer hat es nicht schon erlebt! So erging es auch dem Käufer einer neuen Anlage. Nach einer gewissen Aufwärmzeit traten Thermoeffekte auf, die regelmäßig zum Programmabsturz führten. Das System ließ sich nicht mehr über die Tastatur bedienen, und nach dem Hardware-Neustart gab es Fehler im grafischen Bildwiederholspeicher. Auch das Hardware-Testprogramm streikte und die Textinformation war unzureichend.
Der Käufer hatte wenigstens im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln Glück (19 U 237/96): Es gelang, die von ihm beanstandeten Mängel des Geräts einer vom Sachverständigen angeordneten Testreihe zu reproduzieren..

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