Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag beendet
Ein Meister einigte sich mit seinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung zu beenden. Sie schlossen einen Aufhebungsvertrag. Das Arbeitsamt verlangte daraufhin vom Arbeitgeber das dem ausgeschiedenen Meister gezahlte Arbeitslosengeld. Nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) sei er zur Erstattung des Arbeitslosengeldes verpflichtet, wenn keine sozial gerechtfertigte Kündigung vorliege. Außerdem müsse er Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung erstatten. Der Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes kommt der Arbeitgeber jedoch um die Zahlung nicht herum (B 7 AL 80/97 R)..