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21.05.1999

Geographische Herkunftsangabe bei Bier

Wenn eine Brauerei eine andere Brauerei an einem entfernt liegenden Ort erwirbt, dort die bisherige Produktion einstellt und dort künftig Bier der eigenen Art herstellt, taucht die Frage auf, welche Bezeichnung dafür verwendet werden kann. Die Rechtslage bestimmt sich in erster Linie nach dem Markengesetz. Danach dürfen geographische Herkunftsbezeichnungen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren benutzt werden, die nicht aus dem Ort stammen, der durch die geographische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft entsteht.
Dabei ist nicht Voraussetzung, daß der Verbraucher mit der Herkunftsangabe eine besondere, auf regionale oder örtliche Eigenheiten zurückzuführende Qualitätsvorstellung verbindet.h.7.

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